Umweltschutz

ESRS – Set 1 der EU-Nachhaltigkeitsstandards

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind als einheitliche europäische Nachhaltigkeitsberichtserstattungsstandards integraler Bestandteil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Es liegen 12 Reportingstandards vor, die ab dem 01.01.2024 gelten. Alle Unternehmen, die den Anforderungen der CSRD unterliegen, müssen dann die ESRS bei der Berichtslegung verpflichtend anwenden. Sie sollen künftig nachhaltige Praktiken und Transparenz in Unternehmen fördern und zu ihrer Vergleichbarkeit beitragen. Investoren, zivilgesellschaftliche Organisationen, Verbraucher*innen und andere Stakeholder sollen damit bessere Einblicke in die Geschäftspraktiken von Unternehmen erhalten und auf deren Basis Entscheidungen treffen.

6 Min.

19.12.2023

Hintergrund

Die Anfang des Jahres 2023 erschienene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen, detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Den Umfang und die Struktur der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtserstattung legen die ESRS fest.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde als technische Beraterin der Europäischen Kommission ernannt und ist für die Bereitstellung der ESRS verantwortlich. Die Entwürfe wurden unter enger Einbeziehung von Investoren, Unternehmen, Wirtschaftsprüfer*innen, der Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Wissenschaftler*innen und nationalen Standardsetzern entwickelt.

Was Set 1 umfasst

Das erste Set beinhaltet 12 Standards, zwei bereichsübergreifende und zehn themenspezifische Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Sie decken damit das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeitsthemen ab.

Bereichsübergreifende Standards:

  • ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) beinhaltet keine konkreten Berichtsinhalte, sondern beschreibt den Aufbau der ESRS, die Konventionen zur Ausarbeitung und die zugrunde liegenden Konzepte. Zudem legt er die verpflichtenden Prinzipien für die Erstellung und Darstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen fest.
  • ESRS 2 (Allgemeine Angaben) spezifiziert wesentliche Informationen, die offenzulegen sind.

 

Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance:

  • ESRS E1 Klimawandel
  • ESRS E2 Umweltverschmutzung
  • ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
  • ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • ESRS S1 Eigene Belegschaft
  • ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
  • ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
  • ESRS G1 Unternehmenspolitik

Doppelte Wesentlichkeit

Die doppelte Wesentlichkeit ist ein zentrales Konzept im Nachhaltigkeitsmanagement. Dabei betrachten Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf die Geschäftsaktivitäten aus zwei sich gegenüberstehenden Perspektiven. Die Inside-Out-Perspektive betrachtet die Unternehmensauswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Die Outside-In-Perspektive betrachtet wiederum die Einwirkungen von Umwelt und sozialen Faktoren auf das Unternehmen.

Unternehmen müssen sich demnach mit den tatsächlichen und potenziellen positiven wie negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auseinandersetzen (Impact Materiality). Gleichzeitig müssen Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen auf die eigene finanzielle Lage und Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells berücksichtigt werden (Financial Materiality).
Ein Thema gilt somit als wesentlich und damit berichtspflichtig, wenn daraus entweder Risiken und Chancen für den Geschäftserfolg entstehen (Outside-In Perspektive) oder es aufgrund der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Menschen (Inside-Out-Perspektive) signifikant ist.

Durch die Betrachtung der doppelten Wesentlichkeit, können Unternehmen weiterhin eine proaktive Herangehensweise an das Nachhaltigkeitsmanagement entwickeln und relevante Aspekte gezielt identifizieren, um so negative Auswirkungen zu minimieren, positive Beiträge zu forcieren und mögliche Risiken für das Unternehmen zu identifizieren.

Ausblick auf das zweite Set: ESRS für KMU und branchenspezifische Standards

Derzeit werden weitere Entwürfe für noch ausstehende Standards durch die EFRAG entwickelt. Dabei handelt es sich zum einen um Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sollen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten kleinerer Unternehmen eingehen und zur Verhältnismäßigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen.

Zum anderen werden branchenspezifische Standards entwickelt, die wesentliche Berichtsinhalte für verschiedene Sektoren definieren. Zunächst werden Standards für folgende Branchen erwartet:

  • Land- und Agrarwirtschaft
  • Chemische Erzeugnisse
  • Kohle, Bergbau und Steinbruch
  • Lebensmittel und Getränke
  • Forstwirtschaft
  • Öl und Gas
  • Textilien, Accessoires, Schuhe und Schmuck
  • Transport (Straße)

 

Ebenfalls in Ausarbeitung sind derzeit technische Leitlinien zur Umsetzung der Maschinenlesbarkeit der ESRS-Angaben.

Empfehlung

Mit der CSRD und ihren ESRS wird das Nachhaltigkeitsreporting deutlich komplexer. Für Ihr Unternehmen bedeutet das, sich eine umfassende Expertise in vielen Bereiche aufzubauen. So ist im Datenmanagement viel Vorarbeit zu leisten, die zum Großteil interne Fachabteilungen involviert und Kapazitäten fordert. Außerdem werden auch Schnittstellen über die Grenzen Ihres Unternehmens hinaus bedeutsam. Somit wird eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit der neuen CSRD und ihren ESRS verlangt.

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