Insbesondere bei der Genehmigung von Industrieanlagen kommt eine Neuerung auf die Unternehmen zu. Während bislang festgesetzte Grenzwerte als Bemessungsgrundlage dienten, soll zukünftig eine Prüfung durchgeführt werden, in der gezeigt werden muss, dass die optimale Leistung, im Sinne des Effizienzgedankens, erreicht wird.
Darüber hinaus müssen Unternehmen für jede neue genehmigungspflichtige Anlage ein Umweltmanagementsystem (UMS) einführen und Transformationspläne erstellen. Die Transformationspläne, welche Teil des UMS und anlagenspezifisch sind, dienen der Planung von Anlagen und helfen dabei sicherzustellen, dass die Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels bis 2050 mit der geplanten und eingesetzten Technologie erreicht werden kann. Aus den Plänen werden unter anderem Strategien und Techniken zum Abbau von Schadstoffen, zur Dekarbonisierung sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft hervorgehen. Die Umsetzungszeit für die Erstellung solcher Transformationspläne ist bis Juni 2030 anberaumt worden.
Obwohl jede einzelne Anforderung das Ziel einer Schadstoffreduzierung unterstützt, führt die Kombination dieser Anforderungen zu einer höheren Komplexität und Unvorhersehbarkeit für Unternehmen in der EU. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) befürchtet, dass der bürokratische Aufwand und die Anzahl von Fachgutachten steigen werden, was die Genehmigungsverfahren verlängert. Dies könnte wiederum Investitionen und letztendlich die Transformation der europäischen Industrie gefährden. Der VCI argumentiert, dass es für Behörden und Unternehmen nicht praktikabel ist, ein verbindliches Umweltmanagementsystem für jede Anlage einzuführen, und dass die Transformationspläne den Prozess nicht beschleunigen werden. Stattdessen könnten die vorgeschlagenen Änderungen dazu führen, dass sich die Transformation der Industrie erheblich verlangsamt und Investitionsentscheidungen zugunsten anderer Regionen getroffen werden.
Der VCI betont auch, dass die neuen IED-Richtlinien den Bestandsschutz für bereits existierende Industrieanlagen, die über mehrere Jahrzehnte geplant und gebaut wurden, nicht aufheben dürfen. Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass ihre langfristigen Investitionen in Europa auch in Zukunft rentabel bleiben.
Ein möglicher Kompromiss wird für Ende 2023 oder Anfang 2024 erwartet. Eine neue IED-Richtlinie wird sieben EU-Richtlinien in einer einzigen Richtlinie vereinen, einschließlich der IVU-Richtlinie (Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) über Abfallverbrennung, Großfeuerungsanlagen und Lösemittelrichtlinie sowie drei Richtlinien zur Herstellung von Titandioxid, und diese ersetzen.
Bericht des VCI: Das EU-Parlament berät derzeit einen Vorschlag für eine neue Industrieemissionsrichtlinie (15. Februar 2023). Unter: https://www.vci.de/themen/umwelt-sicherheit/boden-luft-wasser/industrieemissionsrichtlinie-bremst-transformation-aus.jsp
Informieren Sie sich, inwieweit Sie von der neuen IED-Richtlinie betroffen sein werden. Prüfen Sie, ob Sie ein Umweltmanagementsystem für jede Ihrer Anlagen haben bzw. planen Sie die rechtzeitige Einführung. Ebenso ist es ratsam, sich schon jetzt mit den neuen Transformationsplänen auseinanderzusetzen. Wenn Sie unsicher sind, was die nächsten Schritte sein könnten, kann es zielführend sein, sich externe Beratung zu holen. Auf jeden Fall sollten Sie die weitere Entwicklung stets im Blick haben.
Handeln Sie proaktiv und behalten Sie stets den umweltpolitischen Trend im Blick!
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