Gefahrgut

Versand von Gefahrgut in Begrenzten Mengen – Verpackungsanforderungen nach Kapitel 3.4 ADR 2019 und IMDG-Code Amdt. 39-18

Für die Beförderung von Gefahrgut können in gewissem Maße Erleichterungen im Rahmen der sogenannten Begrenzten Mengen geltend gemacht werden. Dabei bleibt die Menge an transportiertem Gefahrgut auf das Versandstück, entsprechend den Mengenvorgaben für die Innenverpackung und für das Versandstück insgesamt, begrenzt. Wesentlich und gefordert ist die genaue Beachtung der Verpackungsanforderungen. 

6 Min.

13.07.2020

Allgemeine Verpackungsanforderungen

Die Regelung der Begrenzten Mengen ist insbesondere für den Transport von kleinen Mengen von Gefahrgut je Versandstück interessant. Das Bruttogewicht des Versandstücks darf in der Regel nicht mehr als 30 kg, bei Verwendung von Innenverpackungen in geeignete Außenverpackungen, bzw. nicht mehr als 20 kg, bei Verwendung von Trays in Dehn- oder Schrumpffolie, betragen.

Die Mengengrenzen für die Innenverpackung werden durch die in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 (Verzeichnis der gefährlichen Güter) des ADR/IMDG-Code genannte Zahl und Maßeinheit vorgegeben. Die zu wählende Zeile wird durch die UN-Nummer und die relevante Verpackungsgruppe bzw. den Klassifizierungscode bestimmt. Ist die Menge „0“ in Spalte 7a angegeben, dann ist eine Beförderung als Begrenzte Menge verboten.  

Beliebt ist die Begrenzte Menge Regel vor allem deshalb, da sie keine UN-geprüfte Verpackung verlangt. Das bedeutet aber nicht, dass keine Anforderungen an die Verpackung und den Verpackungsvorgang gestellt werden. Hier müssen die in den Kapiteln 3.4 des ADR- und IMDG-Code genannten Anforderungen genau beachtet werden. 

Bei näherer Betrachtung der Verpackungsvorgaben müssen folgende Punkte u.U. alle oder zumindest einzeln je nach Einzelfall erfüllt sein:

  • Gefährliche Güter müssen in Verpackungen guter Qualität verpackt sein.
  • Diese müssen ausreichend stark sein, um Stößen und Belastungen standzuhalten.
  • Die Verpackungen müssen so hergestellt und gemäß den Herstellerinformationen verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten des Inhalts aus der versandfertigen Verpackungen vermieden wird.
  • Während der Beförderung dürfen an der Außenseite der Verpackung keine gefährlichen Rückstände anhaften.
  • Gefährliche Güter dürfen nicht mit gefährlichen anderen Gütern zusammen in dieselbe Außenverpackung verpackt werden, wenn sie gefährlich miteinander reagieren.  

 

Die Teile der Verpackung, die unmittelbar mit gefährlichen Gütern in Berührung kommen:     

  • dürfen durch diese gefährlichen Güter nicht angegriffen oder erheblich geschwächt werden
  • dürfen keinen gefährlichen Effekt auslösen, z.B. Reaktion mit den gefährlichen Gütern
  • dürfen keine Permeation der gefährlichen Güter ermöglichen, die unter normalen Beförderungsbedingungen eine Gefahr darstellen könnte    

                                                                                                           

Werden Verpackungen mit flüssigen Stoffen befüllt, so muss ein füllungsfreier Raum bleiben.

Besondere Verpackungsanforderungen

  • Die Gefahrgüter müssen in Innenverpackungen verpackt sein.
  • Diese müssen in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sein.
  • Es dürfen Zwischenverpackungen verwendet werden.
  • Innenverpackungen, die bruchanfällig sind oder leicht durchstoßen werden können (z.B. Gefäße aus Glas, Porzellan, Steingut, gewissen Kunststoffen), müssen in Zwischenverpackungen eingesetzt werden.
  • Flüssige Stoffe der Klasse 8 Verpackungsgruppe II in Innenverpackungen aus Glas, Porzellan oder Steinzeug müssen in einer verträglichen und starren Zwischenverpackung eingeschlossen sein.
  • Zerbrechliche Innenverpackungen oder solche, die leicht durchlöchert werden können, müssen mit geeigneten Polsterstoffen in Außenverpackungen eingebettet werden. 
  • Die gesamte Bruttomasse des Versandstücks darf 30 kg nicht überschreiten.
  • Werden bruchanfällige Innenverpackungen (s.o.) benutzt, darf die gesamte Bruttomasse des Versandstücks 20 kg nicht überschreiten.

Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte

Unsere Empfehlung

Bei dem Versand von Gefahrgut in Begrenzten Mengen lässt man sich gern von dem Gedanken leiten, dass neben einer nicht UN-geprüften Außenverpackung, sicher auch keine weiteren Verpackungsanforderungen einzuhalten sind. Gebrauchen Sie die Begrenzte Mengen Regel, dann steht trotzdem eine sorgfältige Prüfung der Innen-, Zwischen- und Außenverpackung an. Entsprechen diese wirklich den beschriebenen Regeln? Sind sie für die kommenden Beförderungsbedingungen gewählt? Die Verpackungsprozesse können herausfordernd sein. Zögern Sie bei Unklarheiten nicht und ziehen Sie einen unserer Gefahrgutexperten zu Rate. 

Unsere Gefahrgutexperten beraten Sie rund um die Themenkomplexe Beförderung, Umschlag sowie Lagerung von Gefahrgütern. Mit ihrer langjährigen Praxiserfahrung erkennen sie bereits bei der Bestandsaufnahme mögliche Problemstellungen und entwickeln zusammen mit Ihnen nachhaltige Lösungen. Von der Stellung des Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV über Analysen und Audits Ihrer bestehenden Gefahrgut-Organisation bis zu Spezialthemen wie Klasse 1 und 7 oder Lithiumbatterien – UMCO finden in jedem Fall die richtig Lösung für Sie. Sprechen Sie uns einfach an.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Online-Seminar: Einführung in das Gefahrgutrecht – Grundlagen für Einsteiger

  • Fachseminar: Dieses Seminar bereitet Personen, die erstmalig eigenverantwortlich mit Gefahrgut zu tun haben, auf ihre Tätigkeit vor. Die Teilnehmenden können anschließend zur Beauftragten Person ernannt werden.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Online-Gefahrgutfachseminar Schwerpunkt Verpacken und Verladen

  • Fachseminare: Sie erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 ADR / RID; 1.3 ADN; 1.3 IMDG-Code – verkehrsträger- und funktionsübergreifend.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Online-Gefahrgutfachseminar Verpacken und Verladen sowie Dokumentation

  • Fachseminare: Sie erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 ADR / RID; 1.3 ADN; 1.3 IMDG-Code – verkehrsträger- und funktionsübergreifend.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Online-Seminar: Gefahrgutbeförderung im Seeverkehr

  • Fachseminar: Sie erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 IMDG-Code und lernen, wie man Gefahrgüter in verpackter Form im Seeverkehr befördert und welche Vorbereitungshandlungen durchzuführen sind. Voraussetzung ist eine vorherige Unterweisung im Gefahrgutrecht für Straße, Bahn oder Binnenschiff.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de
Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog
24h-Notrufnummer
Zeichenfläche 1

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Im Notfall besser sicher!

24h-Notrufnummer

GlobalChem24 bietet weltweit den erfahrensten 24h-Notrufnummern-Service für Zwischenfälle beim Gefahrguttransport und die Notrufnummer im SDB an. Qualität ohne Kompromisse!

Nach oben