Die Regelung der Begrenzten Mengen ist insbesondere für den Transport von kleinen Mengen von Gefahrgut je Versandstück interessant. Das Bruttogewicht des Versandstücks darf in der Regel nicht mehr als 30 kg, bei Verwendung von Innenverpackungen in geeignete Außenverpackungen, bzw. nicht mehr als 20 kg, bei Verwendung von Trays in Dehn- oder Schrumpffolie, betragen.
Die Mengengrenzen für die Innenverpackung werden durch die in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 (Verzeichnis der gefährlichen Güter) des ADR/IMDG-Code genannte Zahl und Maßeinheit vorgegeben. Die zu wählende Zeile wird durch die UN-Nummer und die relevante Verpackungsgruppe bzw. den Klassifizierungscode bestimmt. Ist die Menge „0“ in Spalte 7a angegeben, dann ist eine Beförderung als Begrenzte Menge verboten.
Beliebt ist die Begrenzte Menge Regel vor allem deshalb, da sie keine UN-geprüfte Verpackung verlangt. Das bedeutet aber nicht, dass keine Anforderungen an die Verpackung und den Verpackungsvorgang gestellt werden. Hier müssen die in den Kapiteln 3.4 des ADR- und IMDG-Code genannten Anforderungen genau beachtet werden.
Bei näherer Betrachtung der Verpackungsvorgaben müssen folgende Punkte u.U. alle oder zumindest einzeln je nach Einzelfall erfüllt sein:
Die Teile der Verpackung, die unmittelbar mit gefährlichen Gütern in Berührung kommen:
Werden Verpackungen mit flüssigen Stoffen befüllt, so muss ein füllungsfreier Raum bleiben.
Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte
Bei dem Versand von Gefahrgut in Begrenzten Mengen lässt man sich gern von dem Gedanken leiten, dass neben einer nicht UN-geprüften Außenverpackung, sicher auch keine weiteren Verpackungsanforderungen einzuhalten sind. Gebrauchen Sie die Begrenzte Mengen Regel, dann steht trotzdem eine sorgfältige Prüfung der Innen-, Zwischen- und Außenverpackung an. Entsprechen diese wirklich den beschriebenen Regeln? Sind sie für die kommenden Beförderungsbedingungen gewählt? Die Verpackungsprozesse können herausfordernd sein. Zögern Sie bei Unklarheiten nicht und ziehen Sie einen unserer Gefahrgutexperten zu Rate.
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