REACH

Die Polymerregistrierung unter REACH nimmt weiter Gestalt an

Polymere sind hochmolekulare Verbindungen aus sich wiederholenden Einheiten – den Monomeren – und sie sind, im Gegensatz zu den Monomeren bislang von der Registrierungspflicht unter REACH ausgenommen. Aufgrund ihres hohen Molekulargewichts und einhergehend ihrer geringen Bioverfügbarkeit galten sie lange Zeit als wenig besorgniserregende Stoffe. Nichtsdestotrotz sind Polymere häufig reaktionsfreudig und können unter Umständen lokale Toxizität aufweisen, welche durch eine Gefährlichkeitsbeurteilung der Monomere allein derzeit nicht abgebildet wird.

5 Min.

05.04.2022

Was ist zu erwarten?

Bereits in den letzten Jahren rückten die Polymere daher immer mehr in den Fokus und die Diskussionen um eine Registrierungspflicht derselben nimmt nun weiter Gestalt an.

Die Notwendigkeit einer Polymerregistrierung soll sich wahrscheinlich anhand der Bioverfügbarkeit der Polymere ableiten. Als Maß der Bioverfügbarkeit soll das Molekulargewicht der Polymere herangezogen werden: Polymere > 1.000 Dalton könnten aufgrund ihrer geringeren Bioverfügbarkeit mit geringeren Datenanforderungen registriert werden als Polymere < 1.000 Dalton.

Wie könnte der Registrierungsprozess aussehen?

1) Meldung an die ECHA

Hersteller und Importeure melden ihre Polymere anhand von CAS-ähnlichen Deskriptoren der Behörde und übermitteln bereits jegliche verfügbaren Daten zum Polymer.

2) Vorregistrierung

Mit Hilfe der Vorregistrierung durch einen federführenden Registranten werden mögliche Polymer Gruppen identifiziert und ihre Zusammengehörigkeit begründet, sodass die ECHA die Gruppenzugehörigkeit bzw. deren Grenzen beurteilen und EC-Nummern vergeben kann.

3) Registrierung

Die Registrierung erfolgt für die final definierte Polymer Gruppe und ihre zugehörigen Stoffe und beinhaltet Daten zur ausreichenden Risikoabschätzung sowie zur erfolgreichen Interpolation der Stoffeigenschaften innerhalb der Gruppe.

Wie werden Polymergruppen gebildet und welche Datenanforderungen gibt es?

1) Kriterien zur Identifikation registrierungspflichtiger Polymere

Eine regulatorische Aktion erfordert eine klare Identifikation von Polymeren und daher ist es geplant Kriterien hierfür zu benennen. Überwiegend sollen beschreibende Parameter und physikalisch-chemische Eigenschaften für die Identifikation herangezogen werden. Informationen zur Zusammensetzung (composition) sollen gesammelt und für die Definition einer Polymergruppe herangezogen werden.

2) Bildung einer Polymer Gruppe für eine gemeinsame Registrierung

Die Gruppierung erfolgt anhand von chemischer Ähnlichkeit, physikalisch-chemischen Daten und Daten zur Gefährlichkeit. Inwiefern die Gefährlichkeit innerhalb einer Gruppe variieren darf, ist bislang noch offen.

 3) Standard-Datenanforderungen in Anlehnung an Annex VI-X der REACH-VO

Für Stoffe unter REACH richten sich die Datenanforderungen nach den Mengen auf dem Markt. Je höher die Tonnage des Stoffes, desto umfangreicher sind die Datenanforderungen für diesen. Dies soll auch für Polymere gelten und zusätzlich soll das durchschnittliche Molekulargewicht Einfluss auf die Datenanforderungen haben. Hierzu wurden 3 Typen von Polymergruppen definiert:

  • Typ 1: Polymere < 1.000 Da
  • Typ 2: Polymere 1.000 - 10.000 Da
  • Typ 3: Polymere > 10.000 Da

Für Typ 2 und 3 Polymere soll eine Registrierung mit verminderten Datenanforderungen möglich sein. Außerdem sollen die Datenanforderungen für Polymere angepasst werden. So werden u.a. Siedepunkt, Flammpunkt und Daten zur abiotischen Hydrolyse als nicht erforderlich angesehen, wohingegen Daten zur Wasserextraktion und Zersetzung neu aufgenommen werden sollen. Weiterhin soll auch ein Abweichen von den Standarddatenanforderungen möglich sein, sofern z.B. ein Testen wissenschaftlich nicht notwendig oder technisch nicht möglich ist.

Fazit

Der eingangs erwähnte „thought starter“ gibt zwar einige Informationen zur Umsetzung der Polymerregistrierung preis. Nichtsdestotrotz wirft er auch viele Fragen auf. So gibt es beispielsweise Polymere, die mehr als einem der genannten Typen 1-3 zuzuteilen sind oder die ein „transientes“ Molekulargewicht aufweisen und somit keinem Typ zugeordnet werden können. Weiterhin unklar bleibt, inwieweit die Auswirkungen von Monomeren, nicht-polymeren Bestandteilen oder Additiven auf die Gefährlichkeit des Polymers Berücksichtigung in der Risikobewertung findet. Und auch die Anwendbarkeit der akzeptierten Studienprotokolle (z.B. OECD Prüfrichtlinien) ist bislang für die besondere Stoffgruppe der Polymere noch nicht gegeben. Selbst wenn die Registrierung von Polymeren unter REACH bald verpflichtend werden könnte, wird noch viel Pionierarbeit bei der Weiterentwicklung von Methoden, Teststrategien oder Gruppierungsansätzen notwendig sein.

Empfehlung

Halten Sie sich über die Entwicklungen in Sachen Polymerregistrierung informiert, wir unterstützen Sie natürlich gern dabei. Sie können in Hinblick auf eine bevorstehende Verpflichtung zur Registrierung von Polymeren proaktiv Ihr Portfolio auf Polymere prüfen und bereits jetzt Daten zu ihrer Identifikation sammeln bzw. generieren. Vielleicht möchten Sie bereits jetzt prüfen, ob ihre Polymere zu einer Gruppe zusammengefasst werden könnten und für eine gemeinsame Registrierung in Frage kommen.

Unsere Dienstleistung

Wir bieten Ihnen das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung, Zulassungsverfahren von Biozidprodukten sowie Genehmigungen von bioziden Wirkstoffen in der EU. Wir führen Meldungen von Stoffen, gefährlichen Gemischen und Biozidprodukten in der EU durch und nehmen gesetzlich geforderte Notrufnummern für medizinische Auskünfte in das Sicherheitsdatenblatt auf. Wir arbeiten mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Online-Seminar: REACH – Mehr als nur Grundlagen

Dieses Seminar richtet sich alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob Ihr Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. Wir geben Ihnen den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung in Ihrem Unternehmen.

 

Kostenfreies Webinar: REACH-Dossier-Updates − Welchen Einfluss haben die neuen Update-Fristen und wie bleiben meine Registrierungen rechtskonform?

In diesem Webinar erfahren Sie, was unter "ein Registrierungs-Dossier aktuell (up-to-date) halten" zu verstehen ist und wie Sie dies erreichen können. Neben verschiedenen Dossier-Inhalten und rechtlichen Aspekten, gehen wir auf die neu eingeführten Update-Fristen ein und erläutern, was dies für das Dossier bedeutet. Der Schwerpunkt liegt auf Co-Registrierungs-Dossiers und der Kommunikation mit Behörden und federführenden Registranten.

 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben