Arbeitsschutz

Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe nach TRGS 910

Die Gefahrstoffverordnung fordert beim Umgang mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen die Anwendung eines risikobezogenen Maßnahmenkonzepts. Ein möglicher Ansatzpunkt für ein solches Konzept wird hier vorgestellt.

4 Min.

16.09.2021

Sie möchten einen krebserzeugenden Gefahrstoff im Betrieb einsetzen, für den es keine Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gibt. Dennoch sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung zu beurteilen und zu minimieren. Die Lösung kann die Einführung eines risikobezogenen Maßnahmenkonzepts nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 sein.

Das Konzept

Die TRGS 910 definiert als Bewertungsgrundlage zwei Risikogrenzwerte, die sich auf eine Arbeitslebenszeit von 40 Jahren bei einer kontinuierlichen arbeitstäglichen Exposition beziehen:

  • Die Akzeptanzkonzentration ist die Stoffkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz, bei der davon ausgegangen wird das die statistische Wahrscheinlichkeit durch den Stoff an Krebs zu erkranken bei 4:10.000 liegt. Wird diese Konzentration erreicht oder unterschritten, wird von einem niedrigen, hinnehmbaren Risiko ausgegangen. Diese Wahrscheinlichkeit soll in Zukunft durch Anpassung der zugehörigen Konzentrationswerte auf 4:100.000 gesenkt werden. Diese Risikoschwelle wird Akzeptanzrisiko genannt.
  • Die Toleranzkonzentration ist die Stoffkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz, bei der davon ausgegangen wird das die statistische Wahrscheinlichkeit durch den Stoff an Krebs zu erkranken bei 4:1.000 liegt. Wird diese Konzentration erreicht oder überschritten, wird von einem hohen, nicht hinnehmbaren Risiko ausgegangen. Diese Risikoschwelle wird Toleranzrisiko genannt.

 

Um diese Wahrscheinlichkeiten einordnen zu können, werden in der technischen Regel Vergleichswerte für bekannte Krebsrisiken am Arbeitsplatz und für die Allgemeinbevölkerung angegeben. Diese beziehen sich entweder auf eine Arbeitslebenszeit (ALZ) von 40 Jahren oder eine Lebenszeit (LZ) der Allgemeinbevölkerung von 70 Jahren. Hier sind einige davon aufgeführt:

Einzelhandel4:10.000 / ALZ
Dieselruß (5 ng BaP/m³)2:10.000 / LZ
Cadmium im Schwebstaub2:100.000 / LZ

Die Risikobewertung

In der TRGS 910 werden für verschiedenen Stoffe Konzentrationswerte für diese beiden Risikogrenzwerte angegeben. Anhand derer kann durch Arbeitsplatzmessungen das Risiko in einen der folgenden drei Bereiche eingeordnet werden.

  1. Bereich niedrigen Risikos (die Expositionen liegen unterhalb der Akzeptanzkonzentration)
  2. Bereich mittleren Risikos (die Expositionen liegen zwischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration)
  3. Bereich hohen Risikos (die Expositionen liegen oberhalb der Toleranzkonzentration).

Je nach dem Bereich, in dem sich die Konzentrationen bewegen, können Maßnahmen notwendig sein. In der TRGS 910 werden für jeden dieser Risikobereiche passende Maßnahmen vorgeschlagen – angefangen bei der Substitution über eine räumliche (bauliche) Abgrenzung bis zu organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen (z. B. Atemschutz). Bei dieser Risikobewertung und der Maßnahmenentwicklung muss eine fachkundige Person beteiligt werden.

Als zusätzliche Hilfestellung gibt es eine Handlungsanleitung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), die LASI-Veröffentlichung LV 55.

Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit

Unsere Empfehlung

Sofern Sie krebserzeugende Stoffe einsetzen, sollten Sie prüfen, ob für diese AGW oder DNEL-Werte (derived no-effect level = Konzentrationswert, unterhalb dessen nach wissenschaftlichem Kenntnisstand keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit erwartet werden) existieren. Anderenfalls werfen Sie einen Blick in die TRGS 910, ob für Ihre Stoffe Konzentrationsgrenzwerte angegeben werden. In dem Fall können Sie diese für ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept verwenden.

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