Arbeitsschutz

Änderungen der harmonisierten Einstufungen in der CLP-Verordnung 

Die harmonisierten Einstufungen in Tabelle 3 in Anhang VI der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, CLP-VO) wurden verändert. Diese Änderungen müssen ab dem 1. Mai 2026 in der EU verpflichtend angewendet werden, können jedoch bereits heute angewendet werden.

3 Min.

06.11.2024

Die Europäische Kommission hat zum 30. September 2024 eine Delegierte Verordnung zu Änderungen in Tabelle 3 in Anhang VI der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) erlassen. Dadurch haben einige Stoffe neue Einstufungen erhalten und es wurden neue Stoffe aufgenommen. Diese werden teilweise erhebliche Auswirkungen auf den Umgang mit diesen Stoffen haben. 

Harmonisierte Einstufung

Die harmonisierte Einstufung ist eine Vorgabe der Europäischen Union über die mindestens anzuwendende Einstufung von Stoffen, Stoffgruppen oder Gemischen. Für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe (KMR-Stoffe) sowie atemwegsensibilisierende Stoffe der Kategorie 1 (H-Satz H334) werden in der Regel harmonisierte Einstufungen festgelegt. Mit besonderer Begründung können auch andere Stoffe aufgenommen werden, die nicht unter diese Kriterien fallen. Normalerweise gibt es für die Anwendung der harmonisierten Einstufungen eine Übergangsfrist. Möglich ist die Anwendung häufig bereits sehr kurzfristig. Zu finden sind die Einstufungen samt der geltenden Fristen in Anhang VI Tabelle 3 der CLP-VO.

Nicht selten besitzen Gefahrstoffe neben den harmonisierten noch weitere Gefährdungen, die gegebenenfalls bei der vollständigen Einstufung ergänzt werden müssen. Außerdem können produktionsbedingt Gefährdungen im Einzelfall auch höher als die harmonisierte sein. Niemals jedoch geringer.

Beispielhafte Änderungen

Betroffen von den aktuellen Änderungen sind mehr als 30 Gefahrstoffe bzw. Gefahrstoffgruppen. Hier sind einige Beispiele aufgelistet mit den sich daraus möglicherweise ergebenden Folgen für Ihren Betrieb:

Stoff, StoffgruppeÄnderungMögliche Folgen

Acetonoxim

(CAS-Nr. 127-06-0)

Neueintrag unter anderem mit:

Carc. 1B [H350] (bisher: Carc. 2)

STOT RE 2 (Blutkreislauf) [H373]

ggf. erforderlich:

- erhöhte Schutzmaßnahmen

- Expositionsverzeichnis

1,4-Dichlor-2-nitrobenzol

(CAS-Nr. 89-61-2)

Neueintrag mit

Carc. 1B (H350)

wird zum KMR-Stoff

ggf. erforderlich:

- erhöhte Schutzmaßnahmen

- Expositionsverzeichnis

Ethanthiol

(CAS-Nr. 75-08-1)

veränderte Einstufung, unter anderem:

Acute Tox. 3 [H331] statt

Acute Tox. 4 [H332]

Neue Anforderungen an Lagerung (TRGS 510) und Umgang nach §8 Abs. 7 GefStoffV (sog. „Verschlussregelung“)

n-Hexan

(CAS-Nr. 110-54-3)

veränderte Einstufung:

STOT RE 1 (Nervensystem) [H372] statt

STOT RE 2 (Skin) [H373]

ggf. erhöhte Schutzmaßnahmen erforderlich

mehrwandige Kohlenstoffröhren

(Index-Nr. 006-104-00-2)

Neueintrag mit

Carc. 1B (H350i)

STOT RE 1 (Lunge, Einatmen) (H372)

wird zum KMR-Stoff

ggf. erforderlich:

- Neubewertung für Schutzmaßnahmen

- Expositionsverzeichnis

Silbermasse, -pulver und 
-nanopartikel

(CAS-Nr. 7440-22-4)

Neueinträge unter anderem mit

Repr. 2 [H361f]

STOT RE 2 (Nervensystem) [H373]

wird zum KMR-Stoff

Neubewertung für Schutzmaßnahmen notwendig

Trimethylborat

(CAS-Nr. 121-43-7)

ergänzte Einstufung

Repr. 1B [H360FD]

wird zum KMR-Stoff 

ggf. erforderlich:

- erhöhte Schutzmaßnahmen

- Expositionsverzeichnis

 

Diese und alle weiteren Änderungen der Verordnung sind ab dem 1. Mai 2026 verpflichtend in der EU anzuwenden. Sie können jedoch bereits jetzt angewendet werden. Insbesondere bei den neu als KMR-Stoff eingestuften Stoffen müssen die besonderen Schutzmaßnahmen gemäß § 10 GefStoffV beachtet werden.

Weitere Informationen

Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitsschutz

Unsere Empfehlung

Prüfen Sie die Änderungen in den harmonisierten Einstufungen, ob Stoffe betroffen sind, mit denen Sie in Ihrem Betrieb umgehen. Beurteilen Sie, ob sich daraus Änderungen für Ihre Schutzmaßnahmen ergeben. Beachten Sie gegebenenfalls neue Pflichten, die auf Sie zukommen können, wie zum Beispiel das Führen eines Expositionsverzeichnisses.

Unsere Expertinnen und Experten im Arbeitsschutz unterstützen Sie gern bei allen Fragen rund um die Beurteilung Ihrer Schutzmaßnahmen mit Blick auf die Gefährdungen durch Ihre Stoffe. Insbesondere für das Entwickeln von Schutzmaßnahmen beim Umgang mit KMR-Stoffen stellen wir Ihnen gern unser Fachwissen zur Verfügung. Auch bei anderen Herausforderungen des Arbeitsschutzes stehen wir Ihnen beratend zur Seite, beispielsweise durch die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Explosionsschutzdokumenten.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben