Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat am 1. Juli 2024 die 60. MAK- und BAT-Werte-Liste 2024 vorgelegt, in der es wieder Änderungen und Neuaufnahmen gibt. Außerdem hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) am 17. Juni 2024 eine aktualisierte TRGS 900 bekanntgemacht.
Die Abkürzung MAK steht für Maximale Arbeitsplatz Konzentration. Der sogenannte MAK-Wert bezieht sich auf Stoffmengen, bei denen eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht befürchtet werden muss, sofern dieser Schwellenwert nicht überschritten wird.
Auch bei BAT-Werten (Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte) wird nach aktuellem Wissensstand davon ausgegangen, dass die Konzentration der entsprechenden Stoffe für Beschäftigte unbedenklich ist, auch wenn diese den Stoffen ein ganzes Arbeitsleben ausgesetzt sind.
Die MAK- und BAT-Werte-Liste wird jedes Jahr von der DFG aktualisiert und bildet eine wichtige Grundlage für die Beratungen zur Anpassung von Grenzwerten der TRGS 900.
Betroffen von den aktuellen Änderungen sind mehr als 20 Gefahrstoffe bzw. Gefahrstoffgruppen. Unter anderem sind dies Folgende:
Alle Änderungen sind im Anhang der MAK- und BAT-Werte-Liste 2024 zusammengefasst (S. 286ff im PDF).
In der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) wurden acht Stoffeinträge verändert, zwei Einträge hinzugefügt und drei gestrichen.
Geänderte Einträge | Acrylaldehyd [CAS-Nr. 107-02-8] ε-Caprolactam [CAS-Nr. 105-60-2] Dibenzoylperoxid [CAS-Nr. 94-36-0] Kieselsäuren, amorphe [CAS-Nr. 7631-86-9] 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol [CAS-Nr. 111-777-3] (2-Propyloxy)ethylacetat [CAS-Nr. 20706-25-6] Schwefeldioxid [CAS-Nr. 7446-09-5] Tetrahydrofuran [CAS-Nr. 109-99-9] |
Neue Einträge | (Ethylendioxy)dimethanol [CAS-Nr. 3586-55-8] Isofluran [CAS-Nr. 26675-46-7] |
Gestrichene Einträge | Cryofluoran (R114) [CAS-Nr. 76-14-2] Dichlorfluormethan (R21) [CAS-Nr. 75-43-4] Pentaboran [CAS-Nr. 19624-22-7] |
Neun dieser Änderungen erfolgten aufgrund der MAK- und BAT-Werte-Liste 2023. Aus diesem Grund ist es ratsam, die jährliche Veröffentlichung der Liste auf Änderungen einzusehen und zu prüfen, ob etwaige Änderungen Stoffe betreffen, die Sie im Betrieb einsetzen.
Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit
Prüfen Sie die Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste und der TRGS 900, ob Stoffe betroffen sind, mit denen Sie in Ihrem Betrieb umgehen. Beurteilen Sie, ob sich daraus Änderungen für Ihre Schutzmaßnahmen ergeben. Nutzen Sie gegebenenfalls die neuen AGW und MAK-Werte als Maßstab für die Beurteilung der Wirksamkeit.
Unsere Expertinnen und Experten im Arbeitsschutz unterstützen Sie gern bei allen Fragen rund um die Beurteilung Ihrer Schutzmaßnahmen mit Blick auf die AGW, MAK- und BAT-Werte. Auch bei anderen Herausforderungen des Arbeitsschutzes stehen wir Ihnen beratend zur Seite, beispielsweise durch die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.
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