Die TRGS 725 beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung der erforderlichen Zuverlässigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (sog. Ex-Einrichtungen) als Bestandteil von Explosionsschutzmaßnahmen nach
und gilt sowohl für einfache als auch für komplexe Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen und beinhaltet die Betrachtung verschiedener Methoden zur Bewertung der Zuverlässigkeit der Ex-Einrichtung.
Die Bewertung der Eignung und Funktionsfähigkeit technischer Maßnahmen sowie die Eignung organisatorischer Maßnahmen erfolgt nach TRGS 722 bis TRGS 724 und ist nicht Bestandteil dieser TRGS.
Im ersten Schritt werden die nach dem Explosionskonzept einzusetzenden Schutzmaßnahmen nach TRGS 722 bis 724 festgelegt, dann wird ihre Verfügbarkeit betrachtet. Wird diese in der Gefährdungsbeurteilung so bewertet, dass dadurch die erforderliche Explosionssicherheit erreicht wird, werden keine Ex-Einrichtungen benötigt und eine weitere Befassung mit der TRGS 725 entfällt.
Besteht aber eine Lücke, um den Sollzustand der erforderlichen Explosionssicherheit zu erreichen, muss diese mit Ex-Einrichtungen ausreichender Klassifizierungsstufe geschlossen werden. Die Klassifizierungsstufe beschreibt den Grad der Zuverlässigkeit der Ex-Einrichtung. In den Abbildungen 3 bis 8 gibt die TRGS 725 an, welche Zonenreduzierung bzw. welcher Grad der Zündquellenüberwachung (Auftreten von Zündquellen beim seltenen, beim vorsehbaren Fehlerfall, beim Normalbetrieb) durch welche Kombinationen aus Explosionsschutzmaßnahme (Grad der Verfügbarkeit) und Ex-Einrichtung (Klassifizierungsstufe) erreicht werden können.
Die Bewertung, ob die eingesetzten Ex-Einrichtungen die erforderliche Zuverlässigkeit (Klassifizierungsstufe) besitzen, kann nach der Methodik der TRGS 725 oder alternativ nach Methoden der funktionalen Sicherheit (Anforderungen an Zuverlässigkeit anhand der angegebenen technischen Standards wie vorhandene Safety Integrity Level, Performance Level etc. der Ex-Einrichtung bzw. der Funktionseinheiten) erfolgen.
Folgende relevante Neuerungen haben sich durch die Neufassung der TRGS 725 ergeben:
Der neue Anhang 1 der TRGS 725 erläutert die Vorgehensweise an Beispielen zur Zonenreduzierung:
Gennadiy Pykhtin | Experte für Arbeitssicherheit
Alle Unternehmen, die mit Ex-Einrichtungen arbeiten, sollten sich jetzt mit den Änderungen der TRGS 725 befassen. So stellen sie sicher, dass sie die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung ordnungsgemäß einhalten. Hierfür sollten Arbeitgeber zuerst prüfen, ob die Neufassung der TRGS 725 konkrete Auswirkungen auf ihren Betrieb hat. Etwaige Neuerungen – z. B. hinsichtlich der Verfügbarkeit von Explosionsschutzmaßnahmen, der Zoneneinteilung und der Klassifizierungsstufen – sollten schnellstmöglich innerbetrieblich umgesetzt werden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob spezielle Prozesse oder Zuständigkeiten angepasst werden müssen.
Unsere Expert*innen unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen zum Explosionsschutz und der ggf. notwendigen Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung. Wir beraten Sie umfassend zu den Themen Störfallrecht, Arbeitsschutz, Explosionsschutz und Umweltschutz, dem richtigen Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Lagerung und Transport als Gefahrgut. Basierend auf Ihren Anforderungen erarbeiten wir für Ihr Unternehmen ein spezifisches Lagerkonzept. Gern sind wir in allen Belangen rund um Anlagen- und Arbeitssicherheit Ihr verlässlicher Partner. So erstellen wir Ihnen beispielsweise umfassende Rechtskataster oder führen vor Ort Compliance Checks im Bereich Gefahrstoffmanagement durch.
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