Gefahrgut

IATA-DGR 2019 (60. Ausgabe): Änderungen bei der Angabe der Notfallnummer im Luftverkehr

In der neuesten Ausgabe der IATA-DGR wurde bekannt gemacht, dass Sri Lanka mit der Abweichung VCG-08 eine 24-Stunden-Notrufnummer fordert.

1 Min.

18.03.2019

Inhalt

Die IATA-DGR nennt m Kapitel 2.8. u.a. die Staaten und Luftverkehrsgesellschaften, die eine Notfallnummer mit einer 24-Stunden-Erreichbarkeit fordern. In der neuesten Ausgabe wurde bekannt gemacht, dass nun auch der Staat Sri Lanka mit der Abweichung VCG-08 eine 24-Stunden-Notrufnummer fordert.

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