Die IATA-DGR nennt m Kapitel 2.8. u.a. die Staaten und Luftverkehrsgesellschaften, die eine Notfallnummer mit einer 24-Stunden-Erreichbarkeit fordern. In der neuesten Ausgabe wurde bekannt gemacht, dass nun auch der Staat Sri Lanka mit der Abweichung VCG-08 eine 24-Stunden-Notrufnummer fordert.
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