Gefahrgut

Luftfahrt-Bundesamt gewährt Aufschub für Gefahrgutschulungen

Zertifikate für die Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr müssen in einem Turnus von zwei Jahren durch eine Gefahrgutschulung aktualisiert werden. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch den Corona-Ausbruch ist dies jedoch in Einzelfällen nicht möglich. Das Luftfahrt-Bundesamt reagierte nun.

3 Min.

19.03.2020

Aufschub für zwei Monate

Durch die aktuellen Maßnahmen im Kampf gegen Corona können derzeit keine Gefahrgutschulungen für den Luftverkehr absolviert werden. Laut aktuellen Meldungen reagierte das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nun auf diesen Umstand und gewährt Betroffenen einen Aufschub von zwei Monaten. Das bedeutet, wer aktuell eine Gefahrgutschulung besuchen müsste, dies jedoch aufgrund des Coronavirus‘ nicht kann, erhält eine Fristverlängerung von 2 Monaten.

Dieser Aufschub wirkt sich jedoch nicht auf die Gültigkeit des neuen Zertifikates aus. Das Ablaufdatum wird dem eigentlichen, vorhergehenden Kurs entsprechend angepasst. Beispiel: Ablaufdatum Mai 2020, Schulung kann erst im Juli 2020 stattfinden, neues Zertifikat ist gültig bis Mai 2022.

Empfehlung

Ihre Gefahrgutschulung sollte eigentlich demnächst stattfinden und Sie sind nun verunsichert, wie es weitergeht? Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen und halten Sie an der von Ihnen gebuchten Schulung fest. Ihr Schulungsträger wird Sie über die aktuellen Geschehnisse informieren. Schauen Sie auch gern regelmäßig in unserem Blog vorbei, hier berichten wir ebenfalls über Neuigkeiten in Bezug auf mögliche weitere Fristverschiebungen oder abonnieren Sie unseren Newsletter.

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Unsere Gefahrgutexperten kennen sich in den Bereichen Beförderung, Umschlag und Lagerung von Gefahrgütern bestens aus. Sollten Sie Fragen zu notwendigen Schulungen haben, aufgrund der derzeitigen Situation verunsichert sein und einen kompetenten Partner für Ihr Gefahrgut-Management benötigen, sind wir jederzeit für Sie da. Kontaktieren Sie uns gern.

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