Air Canada, Air Canada Rouge und WestJet Encore:
AC-02, RV-02 und WR-01: Die Notfallnummer darf nicht mehr mit den Worten „Emergency Contact“ angegeben werden. Es sind die Worte „24-hour-number“ vorgeschrieben.
Turkish Airlines:
TK-02: Die Notfallnummer braucht nicht mehr auf der Außenseite des Versandstücks angegeben werden.
Änderungen in den IATA-Gefahrgutvorschriften können auch direkt auf der Seite der IATA nachgelesen werden: https://www.iata.org/publications/Pages/form-dgr-significant-changes.aspx
Haben Sie Fragen zu den geltenden Beförderungsvorschriften oder sogar ein konkretes Anliegen mit Bezug auf Luftverkehr? Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
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Seit unserer Gründung 1982 bieten wir unseren Kunden als strategischer Partner Compliance-Lösungen für den weltweiten Vertrieb und den Umgang mit Chemikalien. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren.
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