Gefahrgut

Kontrollen bei Gefahrgut- und Abfalltransporten

Im Oktober 2022 wurden unter der Führung der Hamburger Wasserschutzpolizei an einem Tag diverse Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgut- und abfallrechtlicher Vorschriften durchgeführt. Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

6 Min.

08.12.2022

147 Kontrollen – 65 Verstöße

Neben Polizisten der Wasserschutzpolizei und der Hamburger Verkehrsdirektionen waren an dem Tag auch Beamte mehrerer Bundesländer und des Bundes beteiligt. Insgesamt wurden 147 Kraftfahrzeuge kontrolliert, von denen 48 Gefahrgut und 17 Abfälle transportiert hatten. Nach den Kontrollen wurde bei insgesamt 26 Fahrzeugen ein vorläufiges Weiterfahrverbot ausgesprochen. Bei 31 Fahrzeugen wurden geringfügige Ladungssicherungsmängel, verkehrsrechtliche und gefahrgutrechtliche Verstöße festgestellt. Allerdings gab es auch größere Mängel.

Gefahrgutrechtliche Verstöße

Bei den 48 Fahrzeugen, die Gefahrgut transportiert haben, wurden sieben Verstöße geahndet. Hierzu zählten z. B.:

  • fehlende Ausrüstungsgegenstände
  • mangelhaft ausgefülltes Beförderungspapier
  • mangelhafte Ladungssicherung
  • mangelhafte Kennzeichnung der Versandstücke
  • fehlerhafte Anbringung von orangefarbenen Tafeln

Abfallrechtliche Verstöße

Bei den 17 Fahrzeugen, die Abfälle transportiert haben, wurden vier Verstöße geahndet. Hierzu zählten z. B.:

  • nicht mitgeführte und fehlerhafte Begleitpapiere
  • 20 Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (FpersG) wie:
    • Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeit sowie Verstöße gegen die Sozialvorschriften
    • Fahren ohne Fahrerkarte
    • Prüfung des EG-Kontrollgeräts abgelaufen
    • Unternehmersperre nicht gesetzt
    • Fahrtenschreiber nicht ausgelesen

Quelle und weitere Informationen unter: POL-HH: 221027-2. Gefahrgut- und Abfalltransportkontrollen im Hamburger Süden | Presseportal

Empfehlung

Viele der oben beschriebenen Verstöße hätten vermieden werden können. Ihr Ziel als Unternehmen sollte sein bei der Beförderung von Gefahrgut oder Abfall rechtskonform zu handeln. Nur so sind Unfälle, Zwischenfälle oder auch teure Sanktionen zu verhindern.

Wichtiger Bestandteil, neben einer funktionierenden Organisation, sind regelmäßige und qualitativ gute aufgaben- und sicherheitsbezogene Unterweisungen der an der Transportkette beteiligten Personen. Führen Sie diese regelmäßig durch oder suchen Sie sich externe Expertise hierfür. Darüber hinaus empfehlen wir regelmäßig Selbstkontrollen durchzuführen, damit die Fehler nicht erst bei einer Polizeikontrolle entdeckt und geahndet werden.

Unsere Dienstleistung

Profitieren Sie von dem Know-how unserer Gefahrgut- und Abfallexpert*innen in den Bereichen Beförderung, Umschlag und Lagerung. Wir stellen neben dem externen Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV und dem Abfallbeauftragten nach AbfBeauftrV und § 59 KrWG diverse weitere Betriebsbeauftragte im Safety-Health-Environment-Management. Darüber hinaus führen wir eine Vielzahl von Unterweisungen für unsere Kunden deutschlandweit durch. Wir arbeiten in einem interdisziplinären Team und können so auch fachbereichsübergreifende Lösungen bei komplexeren Themen anbieten. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihren Unterweisungen!

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