Gefahrgut

Reedereien verhängen zukünftig angeblich Geldbußen

Laut aktueller Nachrichten sollen Versender zukünftig bei falsch deklariertem Gefahrgut mit Geldbußen durch die Reedereien rechnen.

5 Min.

16.09.2019

Empfindliche Strafen

Ab dem 15. September 2019 wird die Reederei Hapag Lloyd für jeden falsch deklarierten Container mit Gefahrgut oder nicht deklarierten Container mit Gefahrgut eine Strafe von 15.000 US Dollar verhängen. Hierbei handelt es sich um eine Vertragsstrafe und nicht um ein Bußgeld.

Eine nicht ordnungsgemäße Deklaration sei nicht nur ein strafbarer Verstoß gegen geltende Gefahrgutvorschriften, sondern der Versender hafte auch für alle nachfolgenden im Kausalzusammenhang stehenden Kosten und Konsequenzen.

Dieser Vorstoß resultiert aus den Geschehnissen in der jüngsten Vergangenheit, bei denen nicht deklarierte Gefahrgut-Container zumindest in Mitverdacht stehen, Auslöser für Brände auf Containerschiffen zu sein. So verursachte beispielsweise im Januar dieses Jahres ein falsch deklariertes Gefahrgut einen Containerbrand auf der „Yantian Express“ der Hapag Lloyd.

Auch andere Reedereien ziehen nach

Die Maßnahmen von Hapag Lloyd ist jedoch kein Alleingang. Auch die Reederei Evergreen verhängt in gleichen Fällen angeblich eine Geldbuße von 4.000 bis 45.000 Dollar. Weitere Reedereien wie die Orient Overseas Container Linie (OOCL) haben bereits ein ähnliches Vorgehen angekündigt.

Der Weltverband FIATA meldet sich zu Wort

Der Newsservice „Hansa-online“ berichtete in diesem Zusammenhang dagegen, dass sich mittlerweile die Spediteure zu Wort gemeldet hätten. Der FIATA Generalsekretär Stephen Morris habe das Vorgehen der Reedereien kritisiert und bezweifelt, dass im privaten Sektor Menschen bestraft werden können. Normaler Weise bezögen sich Geldbußen auf Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden.

Morris sagte nun, dass die Spediteure die Notwendigkeit der Sicherheit auf See uneingeschränkt unterstützen würden. „Das Leben von Seeleuten und der Schutz des Eigentums von Reedern an Schiffen sollten zu Recht von großer Bedeutung sein.“

Eine offene Frage sei es, ob die Geldbußen nur für die Falschdeklaration von Gefahrgütern oder für alle Güter gelte, so Morris.

Quelle: https://hansa-online.de/2019/08/featured/134013/streit-um-gefahrgut-strafen-spediteure-wollen-reden/

Zur Klarstellung: Bußgelder und Geldstrafen

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Geldbußen können nur von Verwaltungsbehörden verhängt werden, zu denen Unternehmen aus der Privatwirtschaft nicht gehören. Dies regelt das Verwaltungsrecht. Eine Geldstrafe wird von einem Amtsgericht per Strafbefehl erteilt. Im englischen Sprachgebrauch sind Geldbußen und Geldstrafen nur schwer zu unterscheiden (fine, penalty). Um die Verwirrung komplett zu machen werden diese Begriffe im englischen ebenfalls für Vertragsstrafen verwandt. So kommt es oft zu falschen Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche.

Das falsche Deklarieren von Gefahrgütern ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Erst, wenn dies beharrlich wiederholt wird oder durch eine vorsätzliche Tat Leben und Gesundheit von Menschen, ihm nicht gehörende Tiere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, wird es zur Straftat (siehe § 11 GGBefG und § 328 (3) StGB).

Ziel dieser Maßnahmen: Vertragsstrafen bei falsch deklarierten Exporten aus China

In einem Hinweis der Firma Hapag-Lloyd wurden chinesische Exporteure angesprochen. In dem am 06.08.2019 veröffentlichten Hinweis in englischer Sprache weist Hapag-Lloyd darauf hin, dass bei einer Falschdeklaration von Gefahrgut ab dem 15.09.2019 USD 15.000,- Vertragsstrafe pro Container fällig werden.

Hapag-Lloyd stellt in dem Hinweis klar, dass falsch deklarierte Gefahrgüter, die zur Verschiffung angeboten werden, ein Verstoß gegen die Gefahrgutvorschriften sind. Solche Verstöße können nach geltendem Recht mit Bußgeldern und / oder strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden. Eine nicht ordnungsgemäße Deklaration sei nicht nur ein ahndbarer Verstoß gegen geltende Gefahrgutvorschriften, sondern Hapag-Lloyd macht auch der Versender für alle nachfolgenden Kosten und Konsequenzen aus den Verstößen, wie Bußgelder, Schäden, Unfälle, Beanstandungen und deren Abstellung, haftbar.

(Quelle: https://www.hapag-lloyd.com/de/news-insights/news/2019/08/china---penalty-for-dangerous-goods-misdeclaration.html)

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