REACH

Brexit-Übergang: EU-Kommission veröffentlicht Hinweise bezüglich REACH und dem Brexit

Der Rückzug Großbritanniens aus dem Binnenmarkt und der Zollunion zum Ende 2020 wird zu bisher nichtexistierenden Hindernissen für den Handel und den grenzüberschreitenden Austausch führen. In den von der EU-Kommission am 30. März veröffentlichten Hinweisen für Interessenvertreter („notice for readiness“) werden die Konsequenzen für Registrierungen und Zulassungen unter REACH und die nach dem Austritt geltenden Regelungen für Nordirland erläutert.

3 Min.

23.04.2020

Stand Brexit

Seit dem 1. Februar 2020 hat sich Großbritannien aus der EU zurückgezogen. Die EU-Kommission empfiehlt Unternehmen sich auf das Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 einzustellen, denn ab dem 1. Januar 2021 wird es breite und weitreichende Konsequenzen geben, unabhängig vom Ergebnis der laufenden Brexit-Verhandlungen. Aktuell wird die 2. Verhandlungsrunde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (20.-24. April 2020) via Videokonferenz abgehalten. Alle Interessenvertreter müssen sicherstellen, dass sie auf den Brexit vorbereitet sind.

Hinweise für Interessenvertreter („notice for readiness“)

Aktuell überprüft und korrigiert, sofern nötig, die EU-Kommission über 100 sektorspezifische „preparedness notices“ für Interessenvertreter, welche während der Artikel 50-Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich veröffentlicht wurden.

Eine dieser aktualisierten „preparedness notices“ wurde für den Chemiesektor am 30. März 2020 veröffentlicht, welche hier eingesehen werden kann.

Die Hinweise erläutern bestimmte Regeln des „Austrittsabkommens“ im Zusammenhang mit Registrierungen und Zulassungen unter REACH, sowie Regeln, die für Nordirland nach der Übergangsperiode gelten werden.

Unsere Empfehlung

Bleiben Sie auf dem Laufenden was das Brexit-Thema angeht, sofern Sie davon betroffen sind. Lesen Sie die von der EU-Kommission veröffentlichten Hinweise und seien Sie vorbereitet bevor die Übergangsfrist Ende 2020 abläuft. Wir werden Sie in unserem Blog über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden halten. Schauen Sie daher regelmäßig auf unserer Seite vorbei oder abonnieren Sie unseren Newsletter.

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