In der bisherigen REACH Verordnung ist keine konkrete Frist angegeben, bis wann ein Dossier aktualisiert werden muss. Es heißt im Rechtstext lediglich „unverzüglich“ („without undue delay“). Diese schwammige Formulierung hat dazu geführt, dass einige Firmen erst sehr verspätet Updates durchgeführt haben. Die Behörden haben seit Längerem kritisiert, dass viele Firmen keine oder unzulängliche Updates ihrer Dossiers eingereicht haben. Viele Dossiers entsprächen nicht den aktuellen inhaltlichen oder auch technischen Vorgaben. Denn es gilt, dass eine Registrierung auch nach Erhalt der Registrierungsnummer betreut und aktuell gehalten werden muss. Um dies zu verdeutlichen und um klare Fristen zu setzen, gab es schon im Januar 2020 einen ersten Entwurf über eine neue Durchführungsverordnung. Diese wurde aufgrund sehr enger Update-Fristen (zum Teil nur 4 Wochen) von Firmen, VCI, Cefic und anderen Verbänden scharf kritisiert.
Positiv ist zu nennen, dass die Bedenken aus der Industrie zum Großteil berücksichtig wurden.
Auch enthält die neue Durchführungsverordnung eine Klarstellung, welche Fristen man im Falle der Erhöhung des Tonnagebandes (insbesondere bei dem Upgrade einer Registrierung des Mengenbandes 1-10 auf 10-100) einhalten muss. Es gilt, dass innerhalb von 3 Monaten die Vertragsverhandlungen mit einem Prüflabor initiiert werden, aber nicht abgeschlossen sein müssen. Es wird auch deutlich, dass während der Vorbereitung und Studiendurchführung der Import der höheren Tonnagemenge möglich ist. Dies schließt eine wichtige Lücke, die bisher nur über eine FAQ der ECHA geklärt wurde.
Die neue Durchführungsverordnung enthält somit einige Klarstellungen und wird hoffentlich die Aktualität und Qualität der Registrierungsdossiers verbessern.
Hier finden Sie die aktuelle Draft Version der neuen Durchführungsverordnung.
Halten Sie Ihr Dossier aktuell! Auch wenn die Registrierung abgeschlossen ist, bleiben weiterhin Verpflichtungen bestehen. Sobald die Durchführungsverordnung in Kraft tritt, gelten hier auch einzuhaltende, festgesetzte Fristen. Also zögern Sie nicht und passen Sie bereits jetzt Ihre internen Prozesse an, um in den vorgegebenen Fristen eine Aktualisierung Ihres Dossiers vornehmen zu können.
Wir helfen Ihnen gern beim Update und der Aktualisierung Ihres Registrierungsdossiers. Wir übernehmen hier die Kommunikation mit dem federführenden Registranten die Anpassung des IUCLID Dossiers und falls nötig des Stoffsicherheitsberichtes und der Einreichung des Updates. Melden Sie sich gern bei einem unserer REACH-Experten, um Ihr Registrierungsdossiers auf dem aktuellen Stand zu halten.
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