Die neuen SVHC-Stoffe finden in verschiedenen Bereichen Anwendung. Sie werden als Flammschutzmittel oder Weichmacher in Kunstoffen eingesetzt oder in Lacken, Farben, Tinten sowie bei der Papierherstellung verwendet.
Die Stoffe wurden aufgenommen, da sie karzinogen, reproduktionstoxisch, endokrinschädigend, persistent oder bioakkumulierbar sind und somit gefährliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können.
Die neuen SVHC-Stoffe sind zur Übersicht in folgender Tabelle aufgelistet:
Stoffname | EC-Nummer | CAS-Nummer | Grund der Aufnahme |
---|---|---|---|
1,1'-[ethane-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribromobenzene] | 253-692-3 | 37853-59-1 | Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (REACH Artikel 57 e) |
2,2',6,6'-tetrabromo-4,4'-isopropylidenediphenol
| 201-236-9
| 79-94-7
| Karzinogen (Artikel 57 a) |
4,4'-sulphonyldiphenol | 201-250-5 | 80-09-1
| Reproduktionstoxisch (Artikel 57 c); Endokrin wirkende Eigenschaften (Artikel 57 f – Umwelt); Endokrin wirkende Eigenschaften |
Barium diboron tetraoxide | 237-222-4 | 13701-59-2 | Reproduktionstoxisch (Artikel 57 c) |
Bis(2-ethylhexyl) tetrabromophthalate covering any of the individual isomers and/or combinations thereof
| - | - | Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57 e) |
Isobutyl 4-hydroxybenzoate | 224-208-8 | 4247-02-3
| Endokrin wirkende Eigenschaften (Artikel 57 f – menschliche Gesundheit) |
Melamine
| 203-615-4 | 108-78-1 | Äquivalent besorgniserregend mit wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57 f – menschliche Gesundheit); Äquivalent besorgniserregend mit wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen auf die Umwelt (Artikel 57 f – Umwelt) |
Eine ausführliche Übersicht über alle 233 Stoffe finden Sie hier.
Alle Stoffe, die von der ECHA als „besonders besorgniseregend“ (Substances of Very High Concern oder SVHC) eingestuft werden, sind in der Kandidatenliste aufgelistet. Die aufgeführten Stoffe weisen in der Regel Eigenschaften wie z. B. krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, persistent oder bioakkumulierbar auf und stellen daher eine Gefahr für den menschlichen Organismus oder die Umwelt da. Das langfristige Ziel besteht darin, diese besorgniserregenden Stoffe durch Beschränkungen schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen. Die Liste wird alle sechs Monate aktualisiert.
Mit der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste ergeben sich für Unternehmen, welche mit SVHC-Stoffen handeln, folgende rechtliche Verpflichtungen:
Kontrollieren Sie, ob sich von Ihnen verwendete Stoffe auf der Kandidatenliste befinden. Sollte dies der Fall sein, überprüfen Sie, ob der Einsatz von nicht-SVHC-Stoffen möglich ist, damit Sie frühzeitig auf eine mögliche Beschränkung der Stoffe vorbereitet sind.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen rund um SVHC-Stoffe. Unser REACH-Team hilft Ihnen darüber hinaus bei der Prüfung Ihrer Registrierungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre geschäftlichen Tätigkeiten rechtskonform werden oder auch bleiben. Wir übernehmen für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung. Wir arbeiten zudem mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.
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