REACH

Die Kandidatenliste (SVHC) wurde um neun Stoffe erweitert

Am 17. Januar 2023 hat die ECHA die Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) um neun Stoffe erweitert. Damit umfasst sie nun insgesamt 233 Stoffe, welche auf Grund ihrer Eigenschaften eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.

4 Min.

24.01.2023

Übersicht der neuen SVHC-Stoffe

Die neuen SVHC-Stoffe finden in verschiedenen Bereichen Anwendung. Sie werden als Flammschutzmittel oder Weichmacher in Kunstoffen eingesetzt oder in Lacken, Farben, Tinten sowie bei der Papierherstellung verwendet.

Die Stoffe wurden aufgenommen, da sie karzinogen, reproduktionstoxisch, endokrinschädigend, persistent oder bioakkumulierbar sind und somit gefährliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können.

Die neuen SVHC-Stoffe sind zur Übersicht in folgender Tabelle aufgelistet:

StoffnameEC-NummerCAS-Nummer Grund der Aufnahme
 1,1'-[ethane-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribromobenzene] 253-692-3 37853-59-1 Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
(REACH Artikel 57 e)

 2,2',6,6'-tetrabromo-4,4'-isopropylidenediphenol

 

 201-236-9

 

 79-94-7

 

 Karzinogen  
(Artikel 57 a)
 4,4'-sulphonyldiphenol 201-250-5

 80-09-1

 

 Reproduktionstoxisch (Artikel 57 c);

Endokrin wirkende Eigenschaften (Artikel 57 f – Umwelt);

Endokrin wirkende Eigenschaften
(Artikel 57 f – menschliche Gesundheit)

 Barium diboron tetraoxide 237-222-4 13701-59-2 Reproduktionstoxisch
(Artikel 57 c)

 Bis(2-ethylhexyl) tetrabromophthalate covering any of the individual isomers and/or combinations thereof

 

 - - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57 e)
 Isobutyl 4-hydroxybenzoate 224-208-8

 4247-02-3

 

 Endokrin wirkende Eigenschaften
(Artikel 57 f – menschliche Gesundheit)

Melamine

 

 

203-615-4108-78-1Äquivalent besorgniserregend mit wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57 f – menschliche Gesundheit); 
Äquivalent besorgniserregend mit wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen auf die Umwelt (Artikel 57 f – Umwelt)

 Eine ausführliche Übersicht über alle 233 Stoffe finden Sie hier.

Die Kandidatenliste

Alle Stoffe, die von der ECHA als „besonders besorgniseregend“ (Substances of Very High Concern oder SVHC) eingestuft werden, sind in der Kandidatenliste aufgelistet. Die aufgeführten Stoffe weisen in der Regel Eigenschaften wie z. B. krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, persistent oder bioakkumulierbar auf und stellen daher eine Gefahr für den menschlichen Organismus oder die Umwelt da. Das langfristige Ziel besteht darin, diese besorgniserregenden Stoffe durch Beschränkungen schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen. Die Liste wird alle sechs Monate aktualisiert.

Rechtliche Verpflichtungen

Mit der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste ergeben sich für Unternehmen, welche mit SVHC-Stoffen handeln, folgende rechtliche Verpflichtungen:

  • Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblattes
  • Lieferanten, welche Erzeugnisse mit einem Masseanteil von mehr als 0.1 % eines SVHC-Stoffes herstellen oder einführen, müssen ihre Abnehmer über das Vorhandensein eines SVHC-Stoffes informieren und ausreichend Informationen zum sicheren Umgang zur Verfügung stellen.
  • Lieferanten, welche Erzeugnisse mit einem Masseanteil von mehr als 0.1 % eines SVHC-Stoffes herstellen oder einführen, müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten darüber informieren und einen Eintrag in der SCIP-Datenbank vornehmen.

Empfehlung

Kontrollieren Sie, ob sich von Ihnen verwendete Stoffe auf der Kandidatenliste befinden. Sollte dies der Fall sein, überprüfen Sie, ob der Einsatz von nicht-SVHC-Stoffen möglich ist, damit Sie frühzeitig auf eine mögliche Beschränkung der Stoffe vorbereitet sind.

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