Das zweite Screening konzentriert sich auf Registrierungsdossiers von Substanzen mit einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH). Die ECHA möchte prüfen, ob die CLH-Informationen korrekt verwendet werden. Nichtkonforme Registrierungsdossiers sollen den zuständigen nationalen Behörden gemeldet werden.
Für kanzerogene, mutagene und reproduktionstoxische (KMR) sowie inhalationsallergische Stoffe ist eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung verpflichtend, diese sind in Anhang VI der CLP-Verordnung aufgeführt. Falls ein Stoff noch keine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung hat, kann diese, sofern es dafür eine entsprechende Datengrundlagen gibt, über die Behörden vorgeschlagen werden.
Das Registrierungsdossier soll den aktuellen Wissensstand über den Stoff und seine sichere Verwendung entlang der Lieferkette widerspiegeln. Daher muss das Registrierungsdossier auch nach erfolgreicher Registrierung und Erhalt der Registrierungsnummer regelmäßig aktualisiert werden.
Neue Informationen über den Stoff (z.B. Änderung der Zusammensetzung), Wechsel des Tonnagebandes oder neue Verwendungen bedingen ein Update des Registrierungsdossiers. Ebenfalls kann eine Aktualisierung des Registrierungsdossiers notwendig sein, wenn es z.B. technisch nicht mehr auf dem neusten Stand ist (Hinweis: IUCLID-Updates).
Wenn Sie Teil einer gemeinsamen Einreichung sind, können auch Änderungen durch den federführenden Registranten, z.B. Änderungen am Stoffsicherheitsbericht, eine Aktualisierung Ihres Registrierungsdossiers erfordern.
Seit dem 11.12.2020 gelten gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1435 konkrete Fristen für verschiedene Informationsänderungen:
Genauere Informationen können Sie der Durchführungsverordnung entnehmen.
Falls Sie registrierte Stoffe mit harmonisierter Einstufung und Kennzeichnung haben, prüfen Sie Ihre Registrierungsdossiers auf Konformität im Hinblick auf das angekündigte zweite Screening der ECHA. Auch wenn Sie keinen solchen Stoff registriert haben, gilt: Halten Sie Ihr Registrierungsdossier aktuell! Eine abgeschlossene Registrierung entbindet die Registranten nicht von der Pflicht zur Aktualisierung ihrer Registrierungsdossiers.
Wir helfen Ihnen gern beim Update und der Aktualisierung Ihres Registrierungsdossiers. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem federführenden Registranten, die Anpassung des zum Registrierungsdossier gehörenden Stoffdatensatzes (inkl. ggf. die Anpassung des Stoffsicherheitsberichtes, sofern notwendig), die Erstellung des Registrierungsdossiers und die Einreichung des Updates bei der ECHA. Melden Sie sich gern bei unseren REACH-Expert*innen, um Ihr Registrierungsdossier auf dem aktuellen Stand zu bringen bzw. zu halten.
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