Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Zeitraum 2021-2023 zwei Kampagnen durchgeführt, um Unternehmen an ihre Verpflichtung zu erinnern, ihre REACH-Registrierungen auf dem neuesten Stand zu halten. Infolgedessen wurden 57 Registrierungen an die nationalen Durchsetzungsbehörden zur weiteren Verfolgung gemeldet.
Von den 689 überprüften Registrierungen verstoßen 57 auch nach der Kampagne noch immer gegen die Aktualisierungspflicht nach Artikel 22 REACH. Dies betrifft 50 Unternehmen in 11 Mitgliedstaaten.
Die erste Kampagne konzentrierte sich auf 148 Registrierungen von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) auf der REACH-Zulassungsliste. Die Registranten oder ihre nachgeschalteten Anwender dürfen diese Stoffe nur verwenden, wenn sie über eine gültige Zulassung der Europäischen Kommission verfügen. Verwendungen ohne Zulassung müssen eingestellt werden – es sei denn, sie sind von der Zulassungspflicht ausgenommen.
Die Registranten dieser besonders besorgniserregenden Stoffe wurden aufgefordert, zu überprüfen, ob die in ihren Registrierungen angegebenen Verwendungen aktuell sind und sich die aktuellen Verwendungen in ihren Lieferketten widerspiegeln. Infolgedessen wurden die nationalen Durchsetzungsbehörden auf 4 Registrierungen aufmerksam.
Die zweite Kampagne konzentrierte sich auf Stoffe, die eine EU-weit harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) haben. Die Kampagne zielte auf 541 Registrierungen ab, die nicht mit der harmonisierten Einstufung übereinstimmten. Nachdem die Unternehmen kontaktiert worden waren, wurden 488 dieser Registrierungen aktualisiert oder die Unternehmen gaben an, die Herstellung oder Einfuhr einzustellen. 53 Fälle wurden an die nationalen Vollzugsbehörden weitergeleitet.
Falls Sie Stoffe registriert haben, prüfen Sie Ihre Registrierungsdossiers auf Konformität. Allgemein gilt: Halten Sie Ihr Registrierungsdossier aktuell! Eine abgeschlossene Registrierung erfordert weiterhin Handlungsbedarf, wenn unterschiedliche Updategründe vorliegen (z. B. Erhöhung des Tonnagebandes, Änderung der Verwendungen und/oder der Verwendungsbewertung). Die Verpflichtung, regelmäßig und fristgerecht die Registrierungsdossiers zu aktualisieren, besteht seit Dezember 2020.
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