Am 7. November 2024 hat die ECHA einen neuen Stoff in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Damit umfasst sie nun insgesamt 242 Stoffe, welche auf Grund ihrer Eigenschaften eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.
Der Neuzugang in der SVHC-Liste heißt Triphenyl Phosphate und findet Anwendung als Flammschutzmittel, Weichmacher in Celluloseacetat-Kunststoffen sowie in Kleb- und Dichtstoffen.
Stoffname | EC-Nummer | CAS-Nummer | Grund der Aufnahm | Anwendungsbereich |
---|---|---|---|---|
Triphenyl Phosphate | 204-112-2 | 115-86-6 | Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57(f) – Umwelt) | Flammschutzmittel und Weichmacher in Polymerformulierungen, Kleb- und Dichtstoffen. |
Eine ausführliche Übersicht der gelisteten 242 Stoffe finden Sie hier.
Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften, die sogenannten „endokrinen Disruptoren", können das Hormonsystem beeinträchtigen und dadurch schädliche Auswirkungen auf Mensch und Tier haben.
In der Tierwelt wurden in verschiedenen Regionen der Welt bei Weichtieren, Krebstieren, Fischen, Reptilien, Vögeln und Säugetieren Auswirkungen beobachtet, die möglicherweise mit endokrinen Störungen in Zusammenhang stehen. Auch der Einfluss auf die menschliche Gesundheit und diversen Krankheitsbildern mit Beteiligung des Hormonsystems soll so Rechnung getragen werden.
Im Rahmen von REACH können Stoffe mit endokrinen Eigenschaften als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) eingestuft werden, ebenso wie Chemikalien, die bekanntermaßen Krebs, Erbgutveränderungen oder die Fortpflanzung schädigen. Ziel ist es, ihre Verwendung einzuschränken und sie schließlich durch sicherere Alternativen zu ersetzen.
Nilada Kongpien-Rhenius | REACH-Expertin
Stellen Sie fest, ob Ihr Stoffportfolio Chemikalien aus der Kandidatenliste enthält. Sollte dies der Fall sein, überprüfen Sie, ob der Einsatz von weniger gefährlichen alternativen Stoffen möglich ist. Bereiten Sie sich frühzeitig auf mögliche Beschränkungen dieser Stoffe vor und kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nach.
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