Gemäß Artikel 41 der REACH-Verordnung hat die ECHA den Auftrag, die Stoffdossiers auf Erfüllung der Informationsanforderungen zu prüfen. Wenn die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllt sind, übermittelt die ECHA einen Entscheidungsentwurf (draft decision on a compliance check) mit den erforderlichen Verbesserungen. Nach Erhalt des Entscheidungsentwurfs haben Registranten 30 Tage Zeit, dazu ein Kommentar abzugeben. Danach wird die ECHA das Verfahren fortsetzen und eine endgültige Entscheidung (final decision on a compliance check) erlassen. Diese endgültige Entscheidung muss dann von allen Registranten umgesetzt werden.
Wenn Sie Ihr Dossier nach Erhalt eines Entscheidungsentwurfs mit einem niedrigeren Mengenbereich aktualisiert haben und möchten, dass die ECHA die Herabstufung im laufenden Entscheidungsprozess berücksichtigt, müssen Sie die Behörde über die Kommentrierung darüber in Kenntnis setzen. Zusätzlich muss ein Nachweis zu den geringeren Mengen des letzten Kalenderjahres erbracht werden.
Wenn die Kommentierungsfrist abgelaufen ist, können Sie die ECHA mittels des Kontaktformulars über die erfolgte Dossieraktualisierung informieren. In dieser Mitteilung sollten Sie sich auf die REACH-IT-Meldung beziehen, mit der der Entscheidungsentwurf eingereicht wurde (im Format CCH-D-XXXXXXXX-XX-XX/D).
Überprüfen Sie Ihre Registrierungen und passen Sie Ihren Mengenbereich rechtzeitig an. Auf diese Weise können Sie die Teilnahme an neuen Studien in nicht benötigten höheren Tonnagebereichen bereits im Vorfeld eines Bewertungsprozesses der ECHA vermeiden. Sollten Sie bereits von einem Entscheidungsentwurf betroffen sein, kann es sich lohnen zu prüfen, ob der hier beschriebene Fall auch auf Sie zutreffen könnte. Bei Bedarf helfen Ihnen unsere Expert*innen bei einer ersten Einschätzung.
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