Ammoniumnitrat (NH4NO3) ist das weiße, geruchlose Salz aus Ammoniak und Salpetersäure. Überwiegend wird es als Hauptbestandteil von Düngemittel in der Landwirtschaft eingesetzt. Zudem kommt Ammoniumnitrat als gewerblicher Sprengstoff zum Einsatz. Laut ECHA werden jährlich zwischen 10 Mio. und 100 Mio. Tonnen Ammoniumnitrat in der Europäischen Union produziert und importiert.
Am 1. September veröffentlichte die Hamburger Bürgerschaft ein Dokument, in dem der Hamburger Senat Stellung zu Fragen der Linksfraktion nahm. Die Hauptfrage war: „Gefahrgüter in Hamburg: Welche Gefahren bestehen angesichts der Beiruter Erfahrungen?“ Ja, Ammoniumnitrat wird auch im Hamburger Hafen gelagert. Wo genau es gelagert wird, ist auch bekannt. Die Entfernung zur nächsten Wohnbebauung beträgt ca. 500 m. Aber wie viel Ammoniumnitrat nun tatsächlich gelagert wird, darüber liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. Bekannt ist aber, dass seit Mai 2020 mehr als 7000 Tonnen geladen oder gelöscht wurden. In Beirut wurden ca. 2750 Tonnen gelagert.
In der Vergangenheit wurde Ammoniumnitrat von einem mittlerweile insolventen japanischen Autozulieferer als Treibmittel in Airbags eingesetzt. Doch aufgrund der Empfindlichkeit gegenüber Feuchtigkeits- und Temperaturänderungen kam es weltweit zu tödlichen Unfällen und Verletzten durch explodierende Gasgeneratoren. Daraus folgte die größte Rückrufaktion der Industriegeschichte. Sie umfasste weltweit ca. 100 Mio. Airbags (allein in den USA wurden mindestens 70 Mio. Airbags zurückgerufen). Darunter waren auch deutsche Automobilhersteller. Ammoniumnitrat wird zwar bei der Produktion von Airbags nicht mehr eingesetzt, dafür kommen aber andere Explosivstoffe zum Einsatz. Auch hier ist Vorsicht geboten! Beispielsweise wird der Transport von Airbags gefahrgutrechtlich mit der Gefahrgutklasse 1 aufgrund der installierten Pyrotechnik eingestuft.
Das tragische Unglück in Beirut durch falschen Umgang mit Ammoniumnitrat ist kein Einzelfall. Schon in der Vergangenheit gab es mehrere vergleichbare Unfälle und auch Anschläge mit dieser Chemikalie:
Laut der CLP-Verordnung und Umsetzung des GHS sind folgende Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) beim Umgang mit Ammoniumnitrat (CAS-Nr. 6484-52-2) zu beachten:
Ammoniumnitrat ist nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kurz AwSV) in die Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 und somit als schwach wassergefährdend eingestuft.
Nach der TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) ist Ammoniumnitrat in die Lagerklasse (LGK) 5.1C eingeteilt.
Bei Beförderung auf der Straße greift die Gefahrgutklasse 5 gemäß ADR.
Und je nach Zusammensetzung des Düngemittels können Betriebsbereiche schon ab einer Mengenschwelle von 10 Tonnen Ammoniumnitrat unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen und werden somit zu einem Störfallbetriebsbereich der unteren Klasse. Um zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse klassifiziert zu werden, kann je nach Zusammensetzung eine Mengenschwelle von 50 Tonnen ausreichend sein.
Sylvia Häfeli| Recht
Im Umgang mit Gefahrstoffen ist es besonders wichtig, dass Mitarbeiter geschult und sich über die Gefahren bewusst sind. Es kann sinnvoll sein, einen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen. Beim Transport von Gefahrgut muss ab bestimmten Mengen ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Diese Aufgabe kann der Unternehmer mit entsprechender Fachkunde auch selbst übernehmen.
Störfallbetriebe der oberen Klasse sind gemäß § 12 der Störfall-Verordnung verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen und diesen der zuständigen Behörde zu nennen.
Unabhängig davon, ob ein Beauftragter gesetzlich bestellt werden muss oder nicht, raten wir jedem Unternehmen dazu, zuverlässige und fachkompetente Personen für diese Aufgaben zu bestellen, sobald Gefahrstoffe im Umlauf sind.
Wir erstellen für Sie umfassende Sicherheitskonzepte, in denen alle Belange der Anlagensicherheit berücksichtigt werden. Hierzu gehören neben klassischen Sicherheitsberichten nach § 9 der Störfallverordnung auch betriebliche Gefahrenabwehrpläne, Notfallmanagementsysteme sowie Konzepte zum Brand- und Explosionsschutz. Ebenfalls führen wir jährliche Audits für Sie durch. Wir nehmen Ihre Anlage genau unter die Lupe und prüfen mit Ihnen gemeinsam mögliche notwendige Anpassungen. Kommen Sie gern auf uns zu.
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