Der eingereichte Vorschlag ist einer der umfangreichsten seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung. Aus Deutschland waren neben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auch das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an der Ausarbeitung beteiligt.
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von mehreren tausend Stoffen, die sich durch ihre hohe Stabilität sowie wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften auszeichnen. Aufgrund dessen werden sie in verschiedensten Produkten wie Outdoor-Kleidung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Textilien oder Nahrungsmittelverpackungen verwendet.
Durch ihre Eigenschaften verbleiben PFAS lange in der Umwelt und können sich in Nahrungsketten anreichern. Bereits jetzt werden PFAS weltweit in Gewässern, Luft und Böden nachgewiesen, ebenso im menschlichen Blut. Sie können so zu Gesundheitsproblemen wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen, Fettleibigkeit, Fruchtbarkeitsstörungen und Krebs führen.
Für ausgewählte PFAS, nämlich die Gruppe der Perfluorcarbonsäuren mit Kettenlängen von 9 bis 14 Kohlenstoffatomen, treten bereits dieses Jahr Beschränkungen in Kraft. So ist zum Beispiel die Verwendung in Löschschaum seit dem 1. Januar 2023 eingeschränkt.
Die nationalen Behörden sehen aufgrund von bisher nicht kontrollierten Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS die Notwendigkeit für eine EU-weite Maßnahme. Die Behörden haben in den letzten drei Jahren die Verwendung und die Risiken für Mensch und Umwelt von PFAS untersucht, auch in Kooperation mit der Industrie.
Der genaue Inhalt des Beschränkungsvorschlags soll am 7. Februar 2023 veröffentlicht werden.
Nach der Veröffentlichung werden ECHAs wissenschaftliche Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) im März darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Anschließend erfolgt eine wissenschaftliche Beurteilung.
Am 22. März 2023 wird eine öffentliche Konsultation für die Dauer von sechs Monaten starten. Dazu soll am 5. April 2023 eine Online-Informationsveranstaltung stattfinden, bei der der Inhalt des Vorschlags erläutert wird.
RAC und SEAC sollen laut REACH-Verordnung ihre Stellungnahmen innerhalb von 12 Monaten abschließen, anschließend entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den Mitgliedsstaaten über eine potentielle Beschränkung.
Mehr Informationen zu PFAS finden Sie in unseren Blogartikeln PFAS Einschränkungen – die Welle kommt und Änderung des Anhangs XVII: Beschränkung der PFAS (C9-C14).
Als Hersteller, Händler oder industrieller Anwender von PFAS oder einem Produkt, das einen Stoff aus der Gruppe der PFAS enthält, sollten Sie den Beschränkungsvorschlag prüfen und abschätzen, inwiefern Sie möglicherweise betroffen sind. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob der Beschränkungsvorschlag angenommen wird. Dennoch wäre es sinnvoll, nach möglichen Alternativen zu Ihren PFAS zu suchen.
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