Einer Impfpflicht wurde seitens der Regierung wiederholt eine klare Absage erteilt. Anders sieht die aktuelle Diskussion um die Frage aus, ob der Arbeitgeber sich nach dem Impfstatus seiner Mitarbeitenden erkundigen darf.
Arbeitnehmer sind beispielsweise nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, aus welchen Gründen sie krankheitsbedingt ausfallen. Das fällt unter die Privatsphäre. Diese ist in der deutschen Gesetzgebung generell sehr gut geschützt. Was gilt also nun für den Impfstatus?
Aktuell ist der Impfstatus des Arbeitnehmers seine Sache. Allerdings gibt es hier von verschiedenen Seiten Bestrebungen, die Gesetzeslage anzupassen. Damit Arbeitgeber all ihre Mitarbeiter und ggf. auch Kunden oder Dienstleister vor einer Corona-Infektion schützen können, seien sie auf die Information über den Impfstatus angewiesen, so die Argumentation.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt eine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber strikt ab. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel: „Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren. […] Impfen ist kein Instrument des Arbeitsschutzes und kann diesen auch nicht ersetzen.“
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, verweist auf die aktuelle Rechtslage: "[…], wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken."
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hält eine Auskunftspflicht zur Covid-19-Impfung für sinnvoll. "Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch im betrieblichen Arbeitsprozess, dort wo Auskünfte über den Impfstatus notwendig sind und sinnvoll sind, um die innerbetrieblichen Abläufe zu erleichtern, diese Auskünfte gegeben werden sollen." Immerhin müssten die Menschen auch andernorts ihren Status bekanntgeben, etwa in Restaurants. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigt sich bei „Hart aber fair“ hin- und hergerissen: „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind."
Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit
Für Arbeitgeber bleibt die Situation erstmal heikel: ohne die nötigen Informationen zum Impfstatus der einzelnen Beschäftigten lässt sich schwer ein belastbares Arbeitsschutzkonzept erarbeiten, geschweige denn umsetzen. Hier ist Vorsicht besser als Nachsicht, solange es keine klare Gesetzes- und auch Datenlage gibt. Glücklich schätzen kann sich, wer Arbeitnehmer hat, die von sich aus offen auf den Arbeitgeber zugehen. Wenn Sie als Beschäftigter ein gutes Verhältnis zu Ihrer Führungsetage pflegen, empfehlen wir Ihnen, in dieser Thematik zusammenzuarbeiten, um die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
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