Blogartikel zum Themenbereich Biozide

Allgemeinverfügung für das Biozidprodukt „Biobor JF“

Mit der Allgemeinverfügung vom 07.04.2020 wird das Biozidprodukt “Biobor JF“ des Herstellers „Hammonds Fuel Additives“ für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstoffsystemen vorübergehend stillgelegter Flugzeuge zugelassen.

2 Min.

30.04.2020

Alles steht still

Durch die momentane Einschränkung des Luftverkehrs kommt es zu massiven Stilllegungen von Flugzeugen. Dies kann die Kontamination des Kraftstoffes im Tank- und Kraftstoffleitungssystem zur Folge haben. Damit dieser Umstand nicht zu Problemen und Gefährdungen bei der Wieder-Inbetriebnahme der betroffenen Flugzeuge führt, muss daher die Kontaminationsfreiheit des Kraftstoffes gewährleistet sein.

Alternativlos

Das Biozidprodukt „Biobor JF“ enthält die Wirkstoffe 2,2’-(l-methyltrimethylenedioxy)bis-(4-methyl-1,3,2-dioxaborinane) (CAS #2665-13-6) und 2,2‘-oxybis (4,4,6-trimethyl-1,3,2-dioxaborinane) (CAS #14697-50-8).

Diese sind zwar als identifizierte Wirkstoffe in der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 gelistet, jedoch nicht als notifizierte Wirkstoffe nach Biozid Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Daher sind Biozidprodukte mit diesen Wirkstoffen weder verkehrs- noch zulassungsfähig.

Da eine sichere Inbetriebnahme jedoch weder mit anderen Mitteln noch anderen Methoden sichergestellt werden kann, hat sich die BAuA entschlossen gemäß Artikel 55 (1) (EU) Nr. 528/2012 eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung des genannten Produktes zu verfügen.

Hier geht es zur Allgemeinverfügung.

Unsere Dienstleistungen

Bei Fragestellungen zu Allgemeinverfügungen oder sonstigen Unklarheiten bezüglich Biozidprodukten stehen wir Ihnen gern helfend zur Seite! Wir beraten Sie gern rund um das Thema Biozide, sei es die Biozidverordnung, biozide Wirkstoffe und deren Genehmigung oder die Zulassung und Verkehrsfähigkeit Ihrer Biozidprodukte – national und international. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

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