Die Unionszulassung betrifft eine Biozidproduktfamilie, die vorrangig in der Veterinärhygiene eingesetzt wird um die Zitzen milchproduzierender Nutztiere zu desinfizieren. Der Antrag wurde daher für die Produktart 3 (Hygiene im Veterinärbereich) gestellt.
Enthält ein Biozidprodukt – oder eine Biozidproduktfamilie – einen Wirkstoff, der von der Europäischen Kommission genehmigt wurde, so muss für den weiteren Verkauf des Produktes eine Zulassung eingereicht werden. Dies kann auf nationaler Ebene geschehen, womit eine Zulassung des Produktes in einem bestimmten Mitgliedsstaat erreicht werden kann.
Existiert für das Biozidprodukt aber nun ein Markt in einem Großteil der Mitgliedsstaaten, so ist es auch möglich statt einer nationalen- eine Unionszulassung in Betracht zu ziehen. Anders als ggf. aufwendig in jedem Mitgliedstaat Zulassungen zu erreichen, ermöglicht die Unionszulassung eine Genehmigung des Biozidproduktes auf der gesamten Unionsebene mit einem einzigen Zulassungsverfahren.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Link zur Mitteilung auf der ECHA-Seite: https://www.echa.europa.eu/de/-/biocidal-products-committee-concludes-on-a-union-authorisation-for-disinfectan-1
Link zu Informationen zum BPC: https://echa.europa.eu/de/about-us/who-we-are/biocidal-products-committee
Link zu Informationen zu Unionszulassungen: https://www.echa.europa.eu/de/web/guest/regulations/biocidal-products-regulation/authorisation-of-biocidal-products/union-authorisation