Die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) sieht unter anderem die systematische Prüfung aller alten Wirkstoffe hinsichtlich ihres Risikos für Mensch, Tier und Umwelt vor.
Bei Wirkstoffen, die bereits vor 2000 auf dem Europäischen Markt befindlich waren, handelt es sich um sogenannte „Altwirkstoffe“. Für diese Altwirkstoffe gelten Übergangsregelungen, welche im Altwirkstoff-Überprüfungsprogramm (EU) Nr. 1062/2014 („Review Programm“) festgelegt sind. Dieses Programm umfasst auch den Zeitrahmen, bis wann alle Altwirkstoffe innerhalb der EU genehmigt sein sollen.
Das Review Programme soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein (Artikel 89, BPR). Zur Erinnerung: 2014 wurde das Review Programme bereits um weitere zehn Jahre, bis 2024 verlängert, da die Überprüfungen durch die Behörden nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten. Stand heute, wurden bisher nur etwa 250 der über 700 vorhandenen Altwirkstoffe in ihren verschiedenen Produktarten beurteilt. Dies bedeutet, dass für ca. 2/3 der Wirkstoffe in den kommenden fünf Jahren über eine Genehmigung oder Nicht-Genehmigung entschieden werden muss. Die ECHA hat daher ein Maßnahmenpaket beschlossen, um das Review-Programm zu beschleunigen.
Der Grund für die Anfang Februar 2020 beschlossenen Maßnahmen ist, dass Wettbewerbsgleichheit zwischen den verschiedenen Firmen geschaffen und ein hohes Maß an Sicherheit für die Bevölkerung und die Umwelt gewährleistet werden soll. Aus diesen Gründen hält die ECHA auch an dem 31. Dezember 2024 als Termin zur Beendigung des Altwirkstoff-Überprüfungsprogrammes fest.
Bereits im Jahr 2019 hat die ECHA begonnen mit verschiedensten Maßnahmen die verantwortlichen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen.
Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:
Im Moment ist unklar, ob das Maßnahmenpaket zu einer Beschleunigung des Altwirkstoff-Überprüfungsprogramms führt und wie sich die Maßnahmen für die einzelnen Wirkstoffe auswirken. Für Hersteller oder Händler von Biozidprodukten ändert sich trotz des Maßnahmenpaketes nichts. Sie sollten wie bisher auch regelmäßig den Genehmigungsstatus der in ihren Produkten enthaltenen Wirkstoffe prüfen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite der ECHA: Speeding up the biocides active substance Review Programme
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