Sämtliche Gebühren, die im Rahmen der Europäischen Verordnung über Biozidprodukte an die in Deutschland zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu zahlen sind, erhöhen sich im Schnitt um mehr als 60 %.
So entstehen ab 1. Oktober 2021 für die Bewertung des Genehmigungsantrags eines bioziden Wirkstoffs Gebühren in Höhe von 315.000 €, anstatt wie bisher 189.800 €.
Betroffen sind auch die Gebühren für den Bereich der Produktzulassungen, unter anderem für nationale Zulassungen, gegenseitige Anerkennungen und vereinfachte Zulassungen. Beispielsweise steigen die Gebühren für die nationale Zulassung eines Biozidprodukts von bisher 50.000 € auf nun 77.800 €. Ebenfalls erhöht wurden die Gebühren für die Verlängerung und Änderung von Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen.
Biozidprodukte, die Alt-Wirkstoffe enthalten, welche sich noch im Review-Programm der Europäischen Chemikalien Agentur befinden, sind nicht von der Gebührenerhöhung betroffen, da diese nach der Übergangsregelung lediglich der BAuA gemeldet werden müssen.
Dies ist die erste Gebührenerhöhung seit der Anpassung der Chemikalien-Kostenverordnung an die Europäische Verordnung über Biozidprodukte im Mai 2014. Der Gesetzgeber begründet die Anpassung nicht. Die Vermutung liegt nahe, dass es mit den gestiegenen Kosten der Behörden und dem gestiegenen Aufwand zusammenhängt.
Die Erhöhung um durchschnittlich 60 % dürfte einige Planungen empfindlich treffen. Damit sich Ihre Vorhaben auszahlen, sollten Sie genau prüfen, welche Gebühren ab dem 1. Oktober auf Sie zukommen.
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