Die Verzögerung hinsichtlich des Arbeitsprogrammes für Altwirkstoffe (EU) Nr. 1062/2014 ist lange schon bekannt – schon zweimal wurde bisher die Dauer des Prüfprogrammes verlängert. Die momentane Frist soll am 31. Dezember 2024 auslaufen, bis zum Ende 2019 wurden jedoch nach dem aktuellen Bericht der Kommission nur 35% der Bewertung von Produktart und Wirkstoffkombinationen abgeschlossen.
Nicht nur das Arbeitsprogramm ist von Verzögerungen betroffen – in dem Bericht wird auch auf Verzögerungen innerhalb von Produktzulassungsverfahren eingegangen.
So wurden im Zuge von Zulassungen bei einer gegenseitigen Anerkennung Verzögerungen bei 60% der Verfahren festgestellt – bei der Hälfte handelte es sich hier um eine Verzögerung von mehr als zwei Jahren.
Auch bei Unionszulassungen wurden Verzögerungen bei der Beurteilung durch bewertende Mitgliedsstaaten festgestellt. Die Kommission legt dar, dass bisher kein Verfahren einer Unionszulassung fristgerecht abgeschlossen wurde.
Die langsame Umsetzung des Prüfprogrammes hat zur Folge, dass die meisten Biozidprodukte bisher nach wie vor nach nationalen Gesetzgebungen auf dem Markt bereitgestellt werden. Die Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften variieren dabei stark, eine Harmonisierung wurde daher noch lange nicht erreicht.
Die Problematik der verzögerten Bewertungen von Anträgen zu Wirkstoffen sowie Biozidprodukten sieht die Kommission vor allem bei den bewertenden Mitgliedsstaaten: Sie stellt fest, dass den Behörden in den Mitgliedsstaaten schlicht die notwendigen Ressourcen für eine zeitliche angemessene Bewertung von Anträgen fehlt.
Unternehmen teilen mit, dass teilweise kein bewertender Mitgliedsstaat mehr für Genehmigungen von Wirkstoffen oder Zulassungen von Biozidprodukten gefunden wird und Anfragen von Mitgliedsstaaten abgelehnt werden.
Diese Beobachtung ist keine neue, so schreibt die Kommission weiter in dem veröffentlichten Bericht, dass bereits 2017 Gespräche mit Mitgliedsstaaten eingeleitet wurden. 2020 wurde ein Aktionsplan beschlossen, um die Abschließung des Arbeitsprogrammes zu gewährleisten.
In der Schlussfolgerung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die erhobenen Gebühren im Hinblick auf ihre Höhe zu überprüfen, sowie eine möglich verpflichtende Bindung der erzielten Einnahmen an „Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Biozidverordnung“. Die Kommission zielt ebenso eine Ausarbeitung eines Vertrages an, um „spezifische fachliche Unterstützung bei der Fertigstellung [der] Bewertungen zu gewähren“.
Die Kommission schließt den Bericht ab mit der Warnung, dass eine ordnungsmäßige Funktionsfähigkeit der Verordnung nur festgestellt werden kann, wenn die Behörden der Mitgliedsstaaten ihre Rolle in der Bewertung von Zulassungen und Genehmigungen nachkommen.
Den Bericht der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Es bleibt nach wie vor wichtig, die nationalen Gesetzgebungen bei der Vermarktung von Biozidprodukten zu beachten. Ob eine weitere Verlängerung des Arbeitsprogrammes beschlossen wird, bleibt abzuwarten – in jedem Fall muss sich bei Wirkstoff- und Biozidproduktzulassungen auf lange Bearbeitungszeiten eingestellt werden.
Das Zurechtfinden in der Biozidverordnung als auch den nationalen Vorschriften bei Biozidprodukten in der Übergangszeit, kann eine Herausforderungen darstellen – falls Sie Unterstützung bei der Ausarbeitung von Strategien zur Zulassung Ihrer Biozidprodukte brauchen, kommen Sie gern auf uns zu!
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!