Biozide

Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zum Stand der Durchsetzung der Biozidverordnung

Die Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 trat 2013 in Kraft. Es ist vorgesehen, dass bis zum 31. Dezember 2024 alle Altwirkstoffe abschließend bewertet werden. Bis zum Ende 2019 wurde jedoch nur knapp 35% des Arbeitsprogrammes abgeschlossen.

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30.06.2021

Verzögerungen in der Bewertung von Altwirkstoffen

Die Verzögerung hinsichtlich des Arbeitsprogrammes für Altwirkstoffe (EU) Nr. 1062/2014 ist lange schon bekannt – schon zweimal wurde bisher die Dauer des Prüfprogrammes verlängert. Die momentane Frist soll am 31. Dezember 2024 auslaufen, bis zum Ende 2019 wurden jedoch nach dem aktuellen Bericht der Kommission nur 35% der Bewertung von Produktart und Wirkstoffkombinationen abgeschlossen.

Verzögerungen in der Bewertung von Produktzulassungen

Nicht nur das Arbeitsprogramm ist von Verzögerungen betroffen – in dem Bericht wird auch auf Verzögerungen innerhalb von Produktzulassungsverfahren eingegangen.

So wurden im Zuge von Zulassungen bei einer gegenseitigen Anerkennung Verzögerungen bei 60% der Verfahren festgestellt – bei der Hälfte handelte es sich hier um eine Verzögerung von mehr als zwei Jahren.

Auch bei Unionszulassungen wurden Verzögerungen bei der Beurteilung durch bewertende Mitgliedsstaaten festgestellt. Die Kommission legt dar, dass bisher kein Verfahren einer Unionszulassung fristgerecht abgeschlossen wurde.

Die langsame Umsetzung des Prüfprogrammes hat zur Folge, dass die meisten Biozidprodukte bisher nach wie vor nach nationalen Gesetzgebungen auf dem Markt bereitgestellt werden. Die Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften variieren dabei stark, eine Harmonisierung wurde daher noch lange nicht erreicht.

Ursachen und Schlussfolgerungen

Die Problematik der verzögerten Bewertungen von Anträgen zu Wirkstoffen sowie Biozidprodukten sieht die Kommission vor allem bei den bewertenden Mitgliedsstaaten: Sie stellt fest, dass den Behörden in den Mitgliedsstaaten schlicht die notwendigen Ressourcen für eine zeitliche angemessene Bewertung von Anträgen fehlt.

Unternehmen teilen mit, dass teilweise kein bewertender Mitgliedsstaat mehr für Genehmigungen von Wirkstoffen oder Zulassungen von Biozidprodukten gefunden wird und Anfragen von Mitgliedsstaaten abgelehnt werden.

Diese Beobachtung ist keine neue, so schreibt die Kommission weiter in dem veröffentlichten Bericht, dass bereits 2017 Gespräche mit Mitgliedsstaaten eingeleitet wurden. 2020 wurde ein Aktionsplan beschlossen, um die Abschließung des Arbeitsprogrammes zu gewährleisten.

In der Schlussfolgerung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die erhobenen Gebühren im Hinblick auf ihre Höhe zu überprüfen, sowie eine möglich verpflichtende Bindung der erzielten Einnahmen an „Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Biozidverordnung“. Die Kommission zielt ebenso eine Ausarbeitung eines Vertrages an, um „spezifische fachliche Unterstützung bei der Fertigstellung [der] Bewertungen zu gewähren“.

Die Kommission schließt den Bericht ab mit der Warnung, dass eine ordnungsmäßige Funktionsfähigkeit der Verordnung nur festgestellt werden kann, wenn die Behörden der Mitgliedsstaaten ihre Rolle in der Bewertung von Zulassungen und Genehmigungen nachkommen. 

Weitere Informationen

Empfehlung

Es bleibt nach wie vor wichtig, die nationalen Gesetzgebungen bei der Vermarktung von Biozidprodukten zu beachten. Ob eine weitere Verlängerung des Arbeitsprogrammes beschlossen wird, bleibt abzuwarten – in jedem Fall muss sich bei Wirkstoff- und Biozidproduktzulassungen auf lange Bearbeitungszeiten eingestellt werden.

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