Der bewertende Mitgliedsstaat des Wirkstoffes ist Dänemark. Icaridin wird in der Produktart 19 als Insektenschutzmittel für Verbraucher verwendet. Das Datum der Genehmigung ist als der 1. Februar 2022 festgelegt.
Mit der Genehmigung von Wirkstoffen werden in manchen Fällen in der Durchführungsverordnung besondere Bedingungen an die folgenden Zulassungen von Biozidprodukten geknüpft. Für Icaridin wurden hierbei drei Bedingungen festgelegt:
„a) Bei der Produktbewertung sind insbesondere die Aspekte Exposition, Risiken und Wirksamkeit […] zu berücksichtigen […].
b) für Produkte, die zu Rückständen in Lebens- und Futtermitteln führen können, ist zu überprüfen, ob […] neue Rückstandshöchstgehalte festgesetzt oder alte Rückstandshöchstgehalte geändert werden müssen, und es sind geeignete Risikominderungsmaßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschritten werden;
c) […] bei der Produktbewertung [ist] insbesondere die dermale und sekundäre Exposition von Kindern unter zwei Jahren zu berücksichtigen.“
Die Durchführungsverordnung ist hier zu finden.
Prüfen Sie, ob Sie Produkte vertreiben, die Icaridin als Wirkstoff beinhalten. In diesem Fall ist eine Strategie zur Erstellung der Dossiers zur Einreichung einer Produktzulassung nach der Biozidverordnung nötig, wenn Sie das Produkt nach dem 1. Februar 2022 vertreiben wollen.
Gern helfen wir bei Fragen zur Zulassung von Biozidprodukten nach der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012. Ob es um den Inhalt der Zulassung, die Übergangszeit bis zur Genehmigung des Wirkstoffes oder gar um Fragen direkt zur Wirkstoffzulassung geht – wir sind per E-Mail oder Telefon für Sie erreichbar!
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