Biozide

ECHA veröffentlicht Projektbericht BPR-EN-FORCE (BEF-1) über behandelte Waren

Ende letzten Jahres veröffentlichte die ECHA den Bericht des Überwachungsprojekts (BEF-1), in dem die Einhaltung der Vorschriften gemäß Biozidverordnung für behandelten Waren überprüft wurden.

4 Min.

12.02.2021

Hintergrund BEF-1 Überwachungsprojekt

Das erste koordinierte Überwachungsprojekt für Biozide (BEF-1) startete bereits 2019 (UMCO berichtete). Dieses von einer BPRS-Untergruppe (BPR Subgroup of the Forum for exchange of information on enforcement) durchgeführte Projekt, konzentrierte sich auf die Überprüfung von behandelten Waren, hinsichtlich der vollständigen und kompletten Kennzeichnung. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass Unternehmen die Kennzeichnungspflicht einhalten und ausschließlich erlaubte biozide Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Im Zuge des Projekts wurden im Jahre 2019 in den 22 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Hilfe der nationalen Behörden, 1844 behandelte Waren (z.B. Kleidung, Gemische, Farben, Bettwäsche) von insgesamt 1187 Unternehmen überprüft. Ende letzten Jahres veröffentlichte die ECHA den Projektbericht.

Ergebnisse des Projekts

Bei mehr als der Hälfte (64%) der untersuchten behandelten Waren lag eine korrekte Etikettierung gemäß Artikel 58 der Biozidverordnung vor. Bei den 36% der behandelten Waren mit Verstößen gegen den Artikel 58, waren die großen Unterschiede bei der fehlerhaften Etikettierung von Erzeugnissen und Gemischen auffällig: Während der häufigste Verstoß bei Erzeugnissen das Fehlen des Wirkstoffnamens war, war es bei Gemischen die Abwesenheit der Gebrauchsanweisung.

Eine weitere Vorgabe gemäß Artikel 58 ist die Bereitstellung des Etiketts in der jeweiligen Sprache des Mitgliedstaates, in dem die behandelte Ware vermarket wird. Hier wurde bei mehr als dreiviertel (83%) der untersuchten behandelten Waren kein Verstoß festgestellt. Allerdings war dies stark abhängig von der jeweiligen Sprache, wobei für die Sprachen Englisch, Deutsch und Französisch unterdurchschnittlich viele Verstöße im Vergleich zu den anderen Sprachen der Europäischen Union vorlagen.

Erfreulicherweise erfolgte die Behandlung nahezu aller Waren mit einem erlaubten Wirkstoff. In nur 2,5% Fällen kamen nicht erlaubte Wirkstoffe (z.B. Melissenöl) zur Behandlung der Ware zum Einsatz. Somit sind solche Waren illegal auf dem europäischen Markt. Darüber hinaus wird in dem Bericht auch darauf eingegangen, dass Unternehmen sehr häufig biozide Eigenschaften für ihre Waren bewerben, obwohl keine Behandlung mit bioziden Wirkstoffen stattfindet.

Bei Verstößen ergriffen die Behörden verschiedene Maßnahmen: Neben den am häufigsten vorkommenden schriftlichen und mündlichen Hinweisen zum fehlerhaften Etikett, wurden in selteneren Fällen beispielsweise auch Bußgelder auferlegt.

Schlussfolgerung des Berichts

Für Unternehmen liegt weiterer Informationsbedarf über die Verpflichtung zur korrekten und vollständigen Etikettierung vor. Vor allem hinsichtlich der Informationen, die auf den Etiketten bereitgestellt werden müssen, scheint es Nachholbedarf zu geben. Die für den Projektbericht Verantwortlichen haben vorgeschlagen, das Projekt in einigen Jahren zu wiederholen, um herauszufinden, ob diesbezüglich eine Besserung stattgefunden hat.

Weitere Informationen

Hier geht es zur Mitteilung der ECHA. Falls Sie den detaillierten Bericht lesen wollen, finden Sie diesen hier. Wenn Sie mehr über behandelte Waren lernen wollen, können Sie weiterführende Informationen dem Helpdesk der BAuA entnehmen.

Empfehlung

Unternehmen, die behandelte Waren an Verbraucher und für gewerbliche Zwecke abgeben, sollten überprüfen, ob ihre Produkte ausreichend und nach Vorschrift gekennzeichnet sind. Weiterhin sollten sie sicherstellen, dass die verwendeten bioziden Wirkstoffe auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.

Unsere Dienstleistungen

Sind Sie unsicher, ob Ihre behandelte Ware dem Artikel 58 der Biozidverordnung genügt? Gern können wir Ihnen bei der Erstellung und/oder Überprüfung von Etiketten helfen! Falls Sie allgemein unsicher sind, ob es sich bei Ihren Produkten um eine behandelte Ware handelt oder der Biozidschuh woanders drückt, kommen Sie gerne per E-Mail oder Telefonanruf auf uns zu. Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

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