Die Plattform dient zur Einreichung von Anträgen für Biozidprodukte. Sie ermöglicht einen Informationsaustausch zwischen den Behörden und den Antragsteller.
Mit dem Update wurden neue Features eingeführt, mit denen die Suchfunktionen, Kommunikation und Arbeitsabläufe im Generellen verbessert werden sollen. Außerdem sollen Erneuerungen es den Behörden ermöglichen, abgelaufene Anlagen zu ändern.
Ein sogenanntes SPC (Summary of the Product Characteristics/ Zusammenfassung der Produktmerkmale) ist für alle Biozidprodukte bei der Einreichung einer Zulassung nötig. Zur Erstellung des Dokumentes wird ein SPC Editor verwendet, der mit dem R4BP 3 kompatibel ist. Mit dem Update werden Verbesserungen des Layouts der gedruckten Version des jeweiligen SPCs eingeführt.
Sollten sich Biozidprodukte in Ihrem Sortiment befinden, so stellen Sie sicher, dass diese eine Zulassung besitzen und damit verkehrsfähig sind.
Sollten Sie eine Zulassung für Ihr Produkt anstreben, so begleiten wir Sie gerne auf dem Weg dorthin und führen Sie sicher über alle Stolpersteine der Biozidproduktverordnung. Schicken Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Bleiben Sie in jedem Fall gesund!
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
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