Die Produktart 21 im Anhang V der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 umfasst die sogenannten „Antifouling Produkte“. Diese Produkte werden eingesetzt, um das „Wachstum und die Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen“ – beispielsweise Algen oder Muscheln–, an allen sich im Wasser befindlichen Objekten zu bekämpfen bzw. zu verhindern. Dies betrifft somit vor allem auch Schiffsrümpfe.
Durch den unmittelbaren Einsatz dieser chemischen Mittel in Gewässern, geht die Anwendung von Antifouling-Produkten dabei mit besonderen Risiken für die Umwelt einher. Die bioziden Wirkstoffe bleiben meist nicht nur am Schiffsrumpf haften – im Gegenteil: Viele Antifoulingmittel basieren darauf, dass sich die für Mikroorganismen schädlichen Wirkstoffe langsam freisetzen, um ihre Wirkung zu entfalten. Gleichzeitig gelangen die Wirkstoffe so allerdings direkt in das umgebende Gewässer, werden folglich darin verteilt und können mitunter weitere Lebewesen schädigen.
Dennoch sind Antifoulingmittel für Schiffe oft unverzichtbar. Ein Bewuchs der Schiffsrümpfe – das sogenannte ‚Fouling‘ – resultiert in einen höheren Reibungswiderstand und somit einer verringerten Effizienz des Schiffes.
Es lässt sich also argumentieren, dass die Entfernung bzw. das Verhindern eines Bewuchses trotz der Gefahren für Gewässer auch aus Umweltaspekten sinnvoll ist, u. a. um den Treibstoffverbrauche und damit Emissionen zu reduzieren. In einigen Fällen könnte ein Anstrich mit Antifouling-Produkten auch das Einschleppen gebietsfremder oder gar invasiver Arten zu unterbinden.
Das Umweltbundesamt greift mit seinen, in diesem Jahr herausgegebenen Informationsheft und dem Flyer die bestehende Umweltproblematik der bioziden Antifoulingmittel auf und versucht, durch umfassende Informationen den Verbraucher auf eine risikobewusste und vorschriftsgemäße Anwendung hinzuweisen.
Das Heft richtet sich dabei hauptsächlich an Verwender von Antifouling-Produkten. Besonders private Bootsbesitzer werden hier angesprochen und informiert.
Neben den bestehenden Gesetzen zur Regulierung von Antifoulingmitteln (national und auf Europäischer Ebene) geht das Heft auch auf die Umwelt- und Gesundheitsrisiken vieler biozider Antifoulingmittel und deren Wirkstoffe ein. Darüber hinaus wird auf einen sicheren Umgang mit diesen Mittel sowie auf mögliche biozidfreie Alternative hingewiesen.
Ebenso lassen sich Informationen zu national-rechtlichen Bestimmungen in anderen Europäischen Ländern – Schweiz, Dänemark, Schweden und Niederlande – finden.
Sowohl der Flyer als auch die ausführliche Broschüre stehen auf der Webseite des Umweltbundesamtes zum Download bereit.
Vollständige Broschüre: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/antifouling-im-wassersport-was-ist-das-beste-fuer
Flyer: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/antifouling-im-wassersport-leitlinien-fuer-eine
Auch regulativ stellen Antifouling-Produkte eine besondere Herausforderung dar. Je nach Art des Gewässers gilt es unterschiedliche Umweltaspekte zu beachten – was letztendlich u. a. dazu führt, dass sich die regulativen Anforderungen für biozide Antifoulingmittel von Land zu Land teils sehr unterscheiden.
Auf Ebene der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 wird diesen besonderen Herausforderungen hinsichtlich der Umweltaspekte Rechnung getragen, indem beispielsweise eine sogenannte Unionszulassung für Antifouling-Produkte nicht möglich ist. Dies scheint zunächst augenscheinlich mit dem harmonisierten Ansatz der Verordnung zu kollidieren, im Gegenteil stärkt diese Ausnahmeregelung jedoch in besonderem Maße die gezielte Betrachtung der Auswirkungen von Biozidprodukten in empfindlichen Ökosystemen, welche innerhalb Europas stark variieren können.