Der Prozess der Bestandsmeldung in Russland hat am 11. November 2019 begonnen. Nun informierte das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation über die Verlängerung der Frist für die Einreichung der Meldungen für das russische Chemikalienverzeichnis.
Die Einreichungsfrist für die Meldung von Stoffen wurde vom 1. Mai 2020 auf den 1. August 2020 verschoben.
Bis zum 1. Oktober 2020 ist es möglich, Korrekturen oder Klarstellungen zur eingereichten Meldung von Stoffen einzureichen.
Grundsätzlich können alle Stoffe mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % in den chemischen Produkten in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nicht-russische juristische Personen können über ihre russischen Tochtergesellschaften, Importeure oder einen nominierten Vertreter (ähnlich wie OR) ihre Verzeichnisanmeldungen unter Verwendung einer offiziellen Vorlage einreichen.
Hierzu haben unsere Expertinnen Vivien Gutknecht und Susanne Weißer bereits im März etwas veröffentlicht. Hier geht's zum Artikel "Eurasia Reach - Meldung im "Russia National Existing Chemical Substance Inventory".
Nutzen Sie die verlängerte Einreichungsfrist für die freiwillige Meldung Ihrer Stoffe für das russische Chemikalienverzeichnis. Dadurch werden die Stoffe Ihrer Produkte als bestehende Stoffe („existing substances“) gelistet und Sie können ein aufwendiges Notifizierungsverfahren umgehen und in Zukunft von dem vereinfachten Registrierungsverfahren profitieren.
In Kooperation mit unseren Partnern in Russland können wir Sie bei der Notifizierung Ihrer Stoffe und der anschließenden Registrierung unter Eurasia-REACH unterstützen. Wir verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung, sondern auch über ein hervorragendes Netzwerk. Sprechen Sie uns einfach an.
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