Diese Verordnung verpflichtet Unternehmen (juristische Personen), welche Stoffe und Gemische in beliebigen Tonnagen in EAEU-Länder herstellen oder importieren, diese Stoffe und/oder Gemische bei den zuständigen Behörden in den EAEU-Mitgliedsstaaten zu registrieren. Darüber hinaus verlangt Eurasia-REACH, dass Unternehmen über GOST Nr. 30333-2007-konforme Sicherheitsdatenblätter verfügen müssen, bevor die Stoffe oder Gemische auf den EAEU-Markt gebracht werden. Eurasia-REACH ist noch nicht in Kraft und die Gesetzgebung der 2. Stufe befindet sich in der Entwurfsphase. Aber auch ohne die Verabschiedung der Gesetzgebung der 2. Stufe kündigten die russischen Behörden an, mit der Erstellung eines Bestandsverzeichnisses der vorhandenen Stoffe zu beginnen (Russia National Existing Chemical Substance Inventory – Notifizierung s.u.).
Zu den EAEU-Ländern gehören: Russland, Armenien, Weißrussland, Kasachstan und Kirgisistan
Der Prozess der Inventarisierung in Russland hat am 11. November 2019 begonnen. Die Frist lief bis zum 1. Januar 2020 und ist bis zum 1. Mai 2020 verlängert worden.
Die Inventarisierung chemischer Produkte ist ein freiwilliges Verfahren. Unternehmen können Informationen über Chemikalien, die auf den EAEU-Markt in Verkehr gebracht werden, zur Aufnahme in das Register einreichen. Damit werden diese Chemikalien als "vorhanden" im Zollgebiet der Union deklariert. Nach dem Inkrafttreten von Eurasia-REACH (aktuell 02. Juni 2021) und der Beendigung der aufgeschobenen Norm (siehe unten) werden alle Chemikalien, die nicht im Register aufgeführt sind, als "neu" für das Zollgebiet der Union betrachtet und müssen einem Notifizierungsverfahren unterzogen werden (siehe Abschnitt 11 der EAEU TR 041/2017).
Die Bestandsaufnahme soll von Herstellern, Importeuren und Bevollmächtigten des Herstellers (bei ausländischen Herstellern) durchgeführt werden. Nicht-russische juristische Personen können einen "Nominated Representative" ("NR") benennen (ähnlich zu den "Only Representative" unter EU-REACH), die ihre Notifizierung für das Verzeichnis nach einer offiziellen Vorlage einreichen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die EAEU-Importeure der Nicht-russischen juristischen Personen die Eurasia REACH-Verpflichtungen übernehmen können.
Die Notifizierungen sind jetzt über die "Governmental Industry Information Exchange Platform (GISP)" möglich.
Bis zum 2. Juni 2023 wird es möglich sein, Stoffe verspätet in das Verzeichnis aufzunehmen (aufgeschobene Norm) – sofern nachgewiesen wird, dass der Stoff bereits vor dem 2. Juni 2021 auf dem EWR-Markt war (unabhängig von den Mengen). Als Nachweis dienen z. B. ein Liefervertrag (Kauf und Verkauf), ein Konnossement (Frachtbrief im Überseeverkehr) oder Informationen über das Vorhandensein einer Chemikalie im nationalen Register chemischer Erzeugnisse eines Mitgliedstaates usw.).
Stellen Sie sicher, dass die Stoffe Ihrer Produkte als bestehende Stoffe (existing substances) gelistet sind, um dadurch ein aufwendiges Notifizierungsverfahren umgehen zu können und in Zukunft von dem vereinfachten Registrierungsverfahren profitieren zu können.
In Kooperation mit unserem Partner in Russland können wir Sie bei der Notifizierung Ihrer Stoffe und der anschließenden Registrierung unter Eurasia-REACH unterstützen. Sprechen Sie uns an. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
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