REACH

Eurasia-REACH – „Russian Inventory” jetzt öffentlich zugänglich

Die Technische Verordnung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) über die Sicherheit chemischer Produkte ТR Nr. 041/2017 ("Eurasia-REACH") wird voraussichtlich am 2. Juni 2021 in Kraft treten. Der erste Schritt zur Schaffung eines Chemikalienverzeichnisses in Russland („Russian Inventory“) ist getan und das Verzeichnis nun öffentlich zugänglich.

2 Min.

07.07.2020

Vorläufige Liste des „Russian Inventory“ veröffentlicht

Nachdem die Bestandsaufnahme für Stoffe in der Eurasischen Wirtschaftsunion am 11. November 2019 begonnen hatte, wurde nun am 15. Juni 2020 eine vorläufige Liste mit den bislang vorregistrierten Substanzen veröffentlicht. Da die Meldung von Stoffen für das Verzeichnis noch bis zum 1. August 2020 möglich ist, ist das Verzeichnis noch nicht vollständig.

Das Verzeichnis ist in russischer Sprache verfasst, bietet aber die Möglichkeit es nach EC- bzw. CAS-Nummern sowie englischen IUPAC-Namen und Alternativbezeichnungen zu durchsuchen. Viele der gelisteten Substanzen sind neben Russisch auch in Englisch verfügbar.

Wo finde ich das "Russian Inventory"?

Das Verzeichnis ist auf der Seite des „Govermental Industry Information Exchange Platform (GISP) des „Russian Ministry of Industry and Trade (Minpromtorg)“ unter dem folgenden Link zu finden: „Konsolidierte Liste der Chemikalien (öffentlich)“.

Weitere Informationen zum "Russian Inventory"

Bei diesem Verzeichnis geht es um eine Inventarisierung aller Chemikalien, die auf den EAEU-Markt (Russland, Armenien, Weißrussland, Kasachstan und Kirgisistan) in Verkehr gebracht werden, ähnlich dem „EC Inventory“ unter EU-REACH.

Alle Stoffe, die in diesem Verzeichnis gelistet sind, werden als "vorhanden" im Zollgebiet der Union deklariert. Nach dem Inkrafttreten von Eurasia-REACH (aktuell 2. Juni 2021) und der Beendigung der „aufgeschobenen Norm“ (2. Juni 2023) müssen alle Chemikalien, die nicht im Register gelistet sind, einem Notifizierungsverfahren unterzogen werden (siehe Abschnitt 11 der EAEU TR 041/2017).

Unsere Empfehlung

Nutzen Sie die Chance und prüfen Sie, ob die Stoffe Ihrer Produkte als bestehende Stoffe bereits gelistet sind. Sollten Ihre Stoffe noch nicht gelistet sein, nutzen Sie die verlängerte Einreichungsfrist bis zum 1. August 2020 für die freiwillige Meldung Ihrer Stoffe für das russische Chemikalienverzeichnis. Dadurch werden die Stoffe Ihrer Produkte als bestehende Stoffe („existing substances“) gelistet und Sie können ein aufwendiges Notifizierungsverfahren umgehen und in Zukunft von dem vereinfachten Registrierungsverfahren profitieren.

In Kooperation mit unseren Partnern in Russland können wir Sie bei der Notifizierung Ihrer Stoffe und der anschließenden Registrierung unter Eurasia-REACH unterstützen. Wir verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung, sondern auch über ein hervorragendes Netzwerk. Sprechen Sie uns einfach an.

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