REACH

Die Kandidatenliste (SVHC) wurde um acht Stoffe erweitert

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) wurde um acht weitere Einträge erweitert, die Menschen oder die Umwelt schädigen können.

7 Min.

13.07.2021

Die neuen SVHC-Stoffe

Einige der neu hinzugefügten SVHC-Stoffe (substances of very high concern) werden in Verbraucherprodukten wie z. B. Kosmetika, Duftartikeln, Gummi und Textilien verwendet. Andere wiederum finden Einsatz als Lösungsmittel oder Flammschutzmittel oder werden bei der Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet. Die meisten der acht neuen SVHC-Stoffe wurden in die Kandidatenliste aufgenommen, da sie fortpflanzungsgefährdend, krebserregend, atemwegssensibilisierend oder endokrinschädigend sind und somit gefährlich für den Menschen. Hier finden Sie eine Übersicht aller 219 SVHC-Stoffe.

Auflistung der Stoffe

Die neuen Stoffe sind als Übersicht in der folgenden Tabelle aufgelistet:

StoffnameEC-Nr.CAS-Nr.Grund der AufnahmeBeispiele für ihre Verwendung
2-(4-tert-butylbenzyl)propionaldehyde and its individual stereoisomers//

Reproduktionstoxisch

(Art. 57 (c))

Reinigungsmittel, Kosmetika, in parfümierten Artikeln, Polituren, Wachsmischungen
Orthoboric acid, sodium salt237-560-213840-56-7

Reproduktionstoxisch

(Art. 57 (c))

Nicht unter EU-REACH registriert.

Kann als Lösungsmittel, Korrosionsschutzmittel verwendet werden.

2,2-bis(bromomethyl)propane1,3-diol (BMP);

 

2,2-dimethylpropan-1-ol, tribromo derivative/3-bromo-2,2-bis(bromomethyl)-1-propanol (TBNPA);

 

2,3-dibromo-1-propanol (2,3-DBPA)

221-967-7

 

253-057-0

 

202-480-9

3296-90-0

 

36483-57-5

 

1522-92-5

 

96-13-9

Krebserzeugend

(Art. 57 (a))

BMP:

Herstellung von Polymerharzen, Anwendung in Einkomponentenschaum (OCPF).

 

TBNPA: Polymerproduktion, Zwischenprodukt.

 

DBPA: Zwischenprodukt.

Glutaral203-856-5111-30-8

Sensibilisierende Eigenschaften auf die Atemwege

(Art. 57 (f)) - menschliche Gesundheit)

Biozide, Ledergerbung, Röntgenfilmverarbeitung, Kosmetik
Medium-chain chlorinated paraffins (MCCP) UVCB substances consisting of more than or equal to 80% linear chloroalkanes with carbon chain lengths within the range from C14 to C17//

PBT

(Art. 57 (d)),

vPvB

(Art. 57 (e))

Flammschutzmittel, weichmachende Additive in Kunststoffen, Dichtstoffen, Gummi und Textilien
Phenol, alkylation products (mainly in para position) with C12-rich branched alkyl chains from oligomerisation, covering any individual isomers and/ or combinations thereof (PDDP)//

Reproduktionstoxisch

(Art. 57 (c))

Endokrin wirkende Eigenschaften

(Art. 57 (f) - menschliche Gesundheit und Umwelt)

Herstellung von Schmiermittelzusatzstoffen und Kraftstoffsystemreinigern
1,4-dioxane204-661-8123-91-1

Krebserzeugend

(Art. 57 (a))

Äquivalent besorgniserregend mit wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen auf die Umwelt

(Art. 57 (f) - Umwelt)

Äquivalent besorgniserregend mit wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit

(Art. 57 (f) -menschliche Gesundheit)

Lösungsmittel
4,4'-(1-methylpropylidene)bisphenol201-025-177-40-7

Endokrin wirkende Eigenschaften

(Art. 57 (f) - menschliche Gesundheit und Umwelt)

Nicht unter EU-REACH registriert.

Kann bei der Herstellung von Phenol- und Polycarbonat-Harz verwendet werden.

Zusätzlicher Hinweis seitens der ECHA

Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) teilt mit, dass aufgrund eines technischen Fehlers, der Eintrag von Tetrahydro-4-methylphthalsäureanhydrid (EC 251-823-9) fälschlicherweise mit einem früheren Eintrag der Kandidatenliste für Hexahydromethylphthalsäureanhydrid [einschließlich cis- und trans-stereoisomere Formen und aller möglichen Kombinationen der Isomere] in Verbindung gebracht wurde. Den Eintrag für Tetrahydro-4-methylphthalsäureanhydrid hat die ECHA von der Kandidatenliste entfernt.

Hintergrundinformationen zur Kandidatenliste

Die Kandidatenliste enthält besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe), die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können. Diese Stoffe können in Zukunft in die Zulassungsliste aufgenommen werden, was bedeutet, dass Unternehmen eine Genehmigung für die weitere Verwendung dieser Stoffe beantragen müssen.

Gemäß der REACH-Verordnung können Unternehmen rechtliche Verpflichtungen haben, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in der Kandidatenliste enthalten ist.

  • Jeder Lieferant von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss seinen Kunden und Verbrauchern ausreichende Informationen geben, um eine sichere Verwendung zu ermöglichen.
  • Importeure und Produzenten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste enthalten, haben ab dem Datum der Aufnahme in die Liste (hier der 8. Juli 2021) sechs Monate Zeit, die ECHA zu informieren.
  • Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste (die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden) müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
  • Seit dem 5. Januar 2021 müssen Lieferanten von Erzeugnissen besonders besorgniserregende Stoffe in ihren Erzeugnissen an die SCIP-Datenbank der ECHA melden.

Weitere Informationen

Weiteres zur SCIP-Datenbank finden Sie z. B. in unserem Artikel „Umfang der Meldepflicht für SVHC-haltige Stoffe in Erzeugnissen“, sowie in unserer FAQ-Serie zu unserem SCIP-Seminar.

Empfehlung

Überprüfen Sie, ob Ihre Stoffliste in der Kandidatenliste enthaltene Chemikalien enthält und Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und somit die sichere Verwendung dieser Stoffe/Gemische/Erzeugnisse gewährleisten. Es ist eine Überlegung wert, ob nicht ggf. Alternativstoffe, die nicht auf der SVHC-Liste stehen, für Ihre Anwendungen geeignet sind. Auf diese Weise können Sie sich frühzeitig auf mögliche Folgen wie die Zulassung und Beschränkung der Stoffe vorbereiten.

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