Am 25. Juni 2020 hat die ECHA vier neue Stoffe auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Substanzen (substances of very high concern, SVHC) aufgenommen. Insgesamt umfasst die Kandidatenliste nunmehr 209 Substanzen.
Drei der Stoffe sind aufgrund ihrer reproduktionstoxischen Eigenschaften in die Liste aufgenommen worden. Es handelt sich hierbei um Stoffe, die vor allem in industriellen Prozessen zur Herstellung von Polymeren, Beschichtungen und Kunststoffen Verwendung finden.
Ein Stoff wurde aufgrund seiner schädlichen Wirkung auf das endokrine System (endocrine disruptor) in die Liste aufgenommen. Der Stoff findet unter anderem Verwendung in der Herstellung und Haltbarmachung von Kosmetika.
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Stoffe:
Stoffname | EC-Nummer | CAS-Nummer | Grund der Aufnahme | |
---|---|---|---|---|
1 | 1-vinylimidazole | 214-012-0 | 1072-63-5 | Reproduktionstoxisch (Article 57 (c)) |
2 | 2-methylimidazole | 211-765-7 | 693-98-1 | Reproduktionstoxisch (Article 57 (c)) |
3 | Dibutylbis(pentane-2,4-dionato-O,O')tin | 245-152-0 | 22673-19-4 | Reproduktionstoxisch (Article 57 (c)) |
4 | Butyl 4-hydroxybenzoate (Butylparaben) | 202-318-7 | 94-26-8 | Endokriner Disruptor (Article 57(f) – human health) |
Die Liste beinhaltet Stoffe, die mit einem sehr hohen Risiko für schwerwiegende Effekte auf unsere Gesundheit sowie die Umwelt in Zusammenhang gebracht werde. Dies sind insbesondere Stoffe, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften haben:
Den Link zur „ECHA Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (Kandidatenliste)“ finden Sie hier.
Lieferanten sind unter anderem verpflichtet
Dies gilt sowohl für die aufgeführten Stoffe an sich, sowie für Gemische und Erzeugnisse, die die Substanzen in Konzentrationen über 0,1 % (w/w) enthalten.
Des Weiteren müssen alle Unternehmen, die auf dem EU-Markt Erzeugnisse liefern, die SVHC-Stoffe der Kandidatenliste in einer Konzentration von >0,1 % (w/w) enthalten, ab dem 5. Januar 2021 Informationen über diese Erzeugnisse bei der ECHA einreichen. Dies erfolgt über die neue „SCIP Datenbank für bedenkliche Stoffe in Artikeln und Produkten“ der ECHA.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Umfang der Meldepflicht für SVHC-haltige Stoffe in Erzeugnissen“. Einen Link zur SCIP Datenbank finden Sie hier.
Stoffe auf der Kandidatenliste werden zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH VO geprüft und unterliegen anschließend den Zulassungsanforderungen nach Titel VII der REACH VO.
Ebenfalls ist die Aufnahme in Anhang XVII und somit eine Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung nach Titel VII der REACH VO möglich.
Kontrollieren Sie Ihre Stoffliste auf die neuen Stoffe auf der Kandidatenliste und prüfen Sie ggf. ob alternative, nicht SVHC-Stoffe für Ihre Anwendungen in Betracht kommen. Somit können Sie sich frühzeitig auf mögliche Zulassungs- und Beschränkungsverfahren einstellen, sowie Ihren rechtlichen Pflichten nachkommen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen rund um SVHC-Stoffe, Registrierung, Notifizierung, Zulassung und Beschränkung. Hierbei steht Ihnen ein Team aus erfahrenen Mitarbeitern zur Verfügung, sodass Ihr spezielles Thema direkt bearbeitet werden kann. Melden Sie sich gern via E-Mail oder telefonisch!
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