REACH

REACH-EN-FORCE (REF-7) veröffentlicht Projektbericht über Registrierungspflichten

Im Rahmen des REACH‑EN‑FORCE Projektes REF-7 der ECHA wurden in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden im Jahr 2019 die Umsetzung der REACH-Verordnung und die Aktualität von Registrierungsdossiers überprüft. Im Dezember 2020 wurde der Bericht zu dem EU-weiten Überwachungsprojekt REF-7 durch die ECHA veröffentlicht.

5 Min.

18.01.2021

Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Überprüfung

Nationale Vollzugs- und Zollbehörden haben insgesamt 813 Unternehmen in 28 verschiedenen EU-/EWR-Ländern inspiziert. Es wurden dabei die Registrierungsverpflichtungen von insgesamt 1.420 Stoffen überprüft, wobei sich davon 952 Stoffe unterschieden. Von den 1.420 überprüften Stoffen waren 227 nicht registrierungspflichtig und 1.193 registrierungspflichtige Stoffe.

Von den 1.193 registrierungspflichtigen Stoffen erfüllten 15 % (180x) leider nicht die in der REACH-Verordnung festgeschriebenen Registrierungspflichten (nicht REACH-compliant).

Für die Unternehmen, die nicht REACH-compliant waren, wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, um eine REACH-Konformität dieser Unternehmen für die überprüften Stoffe herzustellen. Zu den häufigsten Durchsetzungsmaßnahmen zählten schriftliche Hinweise und behördliche Anordnungen.

Bei 6,5% (77x) der überprüften registrierungspflichtigen Stoffe fehlte eine Registrierung gänzlich.

Lag keine – nach der RAECH-Verordnung aber notwenige – Registrierung eines Stoffes vor, so wurden für die jeweiligen Unternehmen auch Geldstrafen fällig und in einigen Fällen sogar ein Strafverfahren eingeleitet.

Jetzt die etwas ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Überprüfung

Was wurde unter REF-7 überprüft?

Das REF-7-Projekt konzentrierte sich auf die folgenden zwei Bereiche, wobei die teilnehmenden Länder zwischen den beiden Bereichen wählen konnten:

1:

  • Untersuchung der Einhaltung der Registrierungspflichten für alle Tonnagen
  • Praktische Überprüfung einiger Teile des Registrierungsdossiers
  • Überprüfung der grundsätzlichen Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf Polymere

 

2:

  • Prüfung, ob die als Zwischenprodukte registrierten Stoffe die Verpflichtungen für Zwischenprodukte erfüllen
  • Prüfung, ob der Definition für Zwischenprodukte entsprochen wird, wenn eine Zwischenprodukt-Registrierung vorlag
  • Prüfung, ob die für die als Zwischenprodukte registrierten Stoffe streng kontrollierten Bedingungen (SCC, strictly controlled conditions) angewendet wurden

 

Welche Unternehmen bzw. Stoffe wurden inspiziert?

Von den 813 inspizierten Unternehmen aus 28 verschiedenen EU-/EWR-Ländern besaßen 500 Unternehmen (61,5 %) einen kleinen bzw. mittleren KMU-Status (KMU: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen).

Von den 1.420 überprüften Stoffen wurden 71 % entsprechend der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft und 5,8 % gehörten zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC, substance of very high concern).

Von den 1.420 überprüften Stoffen registrierten die Unternehmen 58 % (824x) wie folgt:

  • 599x reine Vollregistrierung
  • 212x reine Zwischenprodukt-Registrierung
  • 13x Voll- als auch Zwischenprodukt-Registrierung.

Insgesamt wurden 56 Monomer-Registrierungen überprüft, wobei in 11 Fällen eben diese fehlte, obwohl die zugehörigen Polymere die Polymer-Definition nach Art. 3 (5) der REACH-Verordnung erfüllten.

Bei 226 Inspektionen wurde die Einhaltung der Pflichten hinsichtlich von Zwischenprodukten überprüft. In 194 Fällen war die Zwischenprodukt-Registrierung korrekt, jedoch in den meisten Fällen (323x) nicht.

Welche Verstöße gab es und welche Durchsetzungsmaßnahmen wurden ergriffen?

Von den 1.193 überprüften registrierungspflichtigen Stoffen erfüllten 15 % nicht die im Rahmen des REF-7-Projekts überprüften Verpflichtungen und sind somit nicht konform mit der REACH-Verordnung.

Diesbezüglich wurden seitens der nationalen Vollzugsbehörden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • 25 mündliche Bescheide,
  • 76 schriftliche Bescheide,
  • 42 behördliche Anordnungen,
  • 17 Bußgelder,
  • 36 Strafanzeigen/Übergabe an die Staatsanwaltschaft, und
  • 49 sonstige Maßnahmen.

Wer war beteiligt?

Die Zusammenarbeit während des REF-7 Projektes erfolgte durch Inspektoren der nationalen Durchsetzungsbehörde (NEA) mit anderen Behörden (in 657 Fällen), hauptsächlich aber mit den Zollbehörden (in 591 Fällen). In 33 Fällen wurden sogar Informationen über Landesgrenzen hinaus mit anderen Mitgliedstaaten ausgetauscht.

Die Ergebnisse in Bezug auf die Hauptindikatoren sind in Tabelle 1 in dem Projektbericht zusammengefasst. Der vollständige Projektbericht kann hier eingesehen werden.

Unsere Empfehlung

Der Projektbericht gibt am Ende des Dokumentes für die verschiedenen Parteien entsprechende Empfehlungen. Nichtsdestotrotz möchten wir an Sie appellieren, Ihre Registrierungen (die Dossiers) immer wieder in bestimmten Abständen im Augenschein zu nehmen und zu überprüfen, ob die Verpflichtungen entsprechend der REACH-Verordnung eingehalten werden. Als ein Ergebnis der Überprüfung im REF-7 Projekt soll darauf hingewiesen werden, dass bei Zwischenprodukt-Registrierungen insbesondere die Einhaltung der SCC-Bedingungen (SCC, strictly controlled conditions) besondere Beachtung geschenkt werden soll, da diese in sehr vielen überprüften Fällen nicht/nicht vollständig eingehalten wurden.

Im Anhang I des Projektberichtes zum REF-7 (S. 34 ff.) ist der Fragebogen beigefügt, der bei den Überprüfungen verwendet wurde. Der Fragebogen kann ggf. Anregungen für die Überprüfung Ihrer internen Prozesse geben, um die REACH-Konformität zu gewährleisten bzw. herzustellen.

Unsere Dienstleistungen

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