REACH

REACH-Registrierungpflicht für Polymere möglicherweise ab 2022

Die Gerüchte um eine Registrierungspflicht für Polymere erhärten sich. Waren diese bisher von der REACH-Registrierungspflicht ausgenommen, könnte damit bald Schluss sein. Ziel der EU-Kommission ist ein umsetzbarer Registrierungsvorschlag bis 2022.

3 Min.

20.03.2020

Diskussionen um Registrierungspflicht beginnen

Schon seit einiger Zeit gibt es Gerüchte, um eine mögliche Registrierungspflicht von Polymeren. Grund hierfür ist u. a. der weltweit stetig wachsende Druck auf die Behörden, den Eintrag von Polymeren in die Umwelt zu reduzieren. Die EU-Kommission hat im Zuge dessen bereits zwei Workshops abgehalten, um die Diskussion zu diesem Thema voranzutreiben. Es wird erwartet, dass die Kommission hierbei nach einem abgestuften Ansatz vorgeht. Dazu sollen einige Untersuchungen beauftragt werden, um zu bestimmen, welche Polymeren registriert werden sollten und welcher abgestufte Ansatz bzw. welche Gruppierung der Polymere hier am sinnvollsten erscheint.

Auch Industrie und Verbände, die sich lange gegen eine solche Registrierungspflicht von Polymeren stark gemacht haben, beginnen damit, Vorschläge und Möglichkeiten zu diskutieren. Hierbei geht es insbesondere darum, einen sinnvollen und langfristigen Ansatz zu finden, Polymere zu gruppieren und zu bewerten. Es ist wichtig, dass die Industrie schon frühzeitig ihr Wissen und ihre Vorschläge einbringt, um gemeinsam eine praktikable Lösung mit den Behörden zu finden.

Anpassung der REACH-Verordnung

Um den Vorschlag der Kommission im Jahr 2022 dann auch umzusetzen, muss der Gesetzestext der REACH-Verordnung geändert und angepasst werden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Zuge auch andere Teile der REACH-Verordnung (zum Beispiel die Anhänge VII- X) geändert und angepasst werden. Somit sind in den nächsten Jahren einige Änderungen zu erwarten.

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