REACH

Cefic: 10-Punkte-Plan zur REACH-Revision

Der Vorschlag für die REACH-Revision ist bereits für Ende 2022 angekündigt. Um bei dieser Mammutaufgabe nicht den Überblick zu verlieren, hat Cefic einen 10-Punkte-Plan erstellt, wie die Überarbeitung ressourcenschonend und im Einklang mit der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit gelingen kann.

7 Min.

30.08.2022

 

Die Überarbeitung von REACH bietet die Gelegenheit, die Exposition gegenüber schädlichen Stoffen weiter zu verringern und ein vorhersehbares System zur Regulierung aufzubauen, das es der Industrie und den Behörden ermöglicht, ihre Ressourcen auf die wichtigsten Bereiche zu konzentrieren. Ebenfalls sollte die Entwicklung sicherer und nachhaltiger Alternativen ermöglicht und Verwaltungsprozesse vereinfacht werden. Aus diesen Gründen hat Cefic (französisch: Conseil Européen des Fédérations de l’Industrie Chimique) einen 10-Punkte-Plan für die gezielte und effektive Überarbeitung von REACH erstellt.

Punkt 1: Einführung eines neuen Sicherheitsbewertungssystems, in dem zuverlässige und für den Menschen relevante Sicherheitsbewertungsmethoden ohne Tierversuche einen wichtigen Platz einnehmen (Neue Bewertungsmethoden).

In den letzten Jahrzehnten konnte durch die Forschung die Genauigkeit und Verlässlichkeit von in-vitro-Methoden verbessert werden. Durch diesen Schritt könnten unnötige Tierversuche vermieden werden und die Gesetzgebung an die neusten Erkenntnisse in der Wissenschaft angepasst werden.

Punkt 2: Einführung eines speziellen Registrierungssystems für Polymere mit höherer Gefährdungswahrscheinlichkeit.

Die Vielfältigkeit von Polymeren macht es nahezu unmöglich das derzeit geltende System für die Registrierung von Stoffen 1:1 auf Polymere anzuwenden. Schätzungen zufolge gibt es 200.000 bis 400.000 unterschiedliche Polymere auf dem EU-Markt. Daher sollten Polymere sinnvoll gruppiert und auch nach ihren Gefahren für Mensch und Umwelt priorisiert werden. Diese Vorgehensweise würde eine Flut von Polymerregistrierungen verhindern und somit den Aufwand für die Industrie und auch die Behörden maßgeblich verringern.

Punkt 3: Nutzung der wesentlichen Verwendung (engl. essential use) als ein ergänzendes Instrument für die Entscheidungsfindung, aber nicht als Hauptantrieb für regulatorische Entscheidungen.

Die Frage, welche Verwendungen unerlässlich für die Gesellschaft sind, müsste mithilfe eines politischen Komitees anhand zuvor festgelegter Kriterien in einem vermutlich langwierigen Prozess untersucht werden. Der „essential use“-Ansatz könnte bestehende Verordnungen ergänzen, um zu einer fundierten Entscheidung zu gelangen.

Punkt 4: Sicherstellen, dass generische Verbote auf Verbraucheranwendungen mit einer hohen Expositionswahrscheinlichkeit abzielen und sich auf die gefährlichsten Chemikalien konzentrieren.

Allgemeine Verbote können eine Vielzahl an Stoffen betreffen und Wertschöpfungsketten stören. Ein schrittweises Vorgehen, das mit den risikoreicheren Stoffen beginnt und sich auf den Schutz der Allgemeinheit konzentriert, ist für die Industrie realistisch, berechenbar und gibt ihr Zeit, Alternativen zu entwickeln.

Punkt 5: Weitere Verbesserung der sicheren Handhabung von Chemikalien für professionelle Anwender.

Viele professionelle Anwender können ohne den Umgang mit gefährlichen und gleichzeitig funktionalen Chemikalien ihren Beruf nicht ausüben. Hier sollte der Fokus auf Ausbildung, Zertifizierung und bewährten Praktiken liegen. Das verbessert den Schutz der professionellen Anwender und gewährleistet zudem die Ausübung der Dienstleistung.

Punkt 6: Die Reform der Beschränkung und Zulassung sollte zu effizienteren Verfahren führen, die das gesamte Regelungsinstrumentarium optimal nutzen und sich auf klare Prioritäten auf der Grundlage von Gefahren, Verwendungen und Exposition konzentrieren.

Bisher gibt es keine systematische Anwendung von Beschränkung, Zulassung, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und industrielle Emissionen, um die Risiken von Chemikalien zu beherrschen. Damit ist eine große Unsicherheit für Unternehmen verbunden, die viele Ressourcen beansprucht und unter Umständen einen geringen Mehrwert für den Umweltschutz bringt. Hier sollten die gefährlichsten Stoffe mit hoher Exposition priorisiert und die Ressourcen effizienter genutzt werden.

Punkt 7: Anwendung einer Sicherheitsmarge (eines so genannten "Mischungsbewertungsfaktors"), um Umweltprobleme bei Mischungen selektiv anzugehen: für Chemikalien mit großem Volumen und breiter Verwendung, die langfristig die Umwelt gefährden.

Ein Großteil wissenschaftlicher Erkenntnisse hat gezeigt, dass den Risiken von Gemischen bereits durch die bisherige Gesetzgebung begegnet werden kann. Statt auf alle Stoffe gleichermaßen, sollte eine strengere Bewertung auf Substanzen mit hoher Expositionswahrscheinlichkeit für die Umwelt im Fokus liegen. So können gefährliche Stoffe gezielter reguliert und Störungen in der Lieferkette und Abhängigkeiten von Importen vermieden werden.

Punkt 8: Erteilung eines erweiterten Mandats an ECHA (Europäische Chemikalienagentur), um die REACH-Registrierungsnummern von Wiederholungstätern zu widerrufen und gegen die Nichteinhaltung von Beschränkungen vorzugehen.

Überprüfungen der Behörden haben ergeben, dass es einen hohen Anteil von nicht rechtskonformen Waren gibt. Besonders beim Onlinehandel gibt es Verbesserungsbedarf. Durch mehr Handlungsgewalt der ECHA können nicht rechtskonforme Importe reduziert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU- und nicht-EU-Firmen geschaffen werden.

Punkt 9: Sicherstellung eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Industrie und ECHA während des Dossierbewertungsprozesses.

Sicherheitsrelevante Daten zu generieren, kann viel Aufwand und Zeit kosten. Daher sollte ein ständiger Austausch zwischen Industrie und Behörden stattfinden, damit Teststrategien und Zwischenergebnisse frühzeitig überprüft werden können und bei Bedarf eingelenkt werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Registrierungsdossiers die Erwartungen der Behörde erfüllen, wird somit erhöht.

Punkt 10: Sicherstellung, dass die ECHA über Ressourcen auf dem Niveau des erklärten Ziels verfügt.

Geplante Maßnahmen aus der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit können nur durchgesetzt werden, wenn ausreichend Kapazitäten vorhanden sind. Daher sollte die ECHA ihre Ressourcen aufstocken, um der Industrie die erforderliche Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen

Empfehlung

Die REACH-Revision und die Polymer-Registrierung werden früher oder später in Kraft treten. Bleiben Sie daher auf dem aktuellen Stand, welche regulatorischen Anpassungen auf Sie zukommen werden, um vorbereitet zu sein und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Für die aktive Mitgestaltung regulatorischer Prozesse können Sie an den Umfragen und Konsultationen der Behörde und den Industrieverbänden teilnehmen.

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