Die europäische Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) schafft den regulatorischen Rahmen für die Chemikalienregistrierung in der EU. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren dabei von reduzierten Gebühren und erleichterten Anforderungen.
Allerdings überprüft die ECHA regelmäßig, ob Unternehmen, die sich als KMU eingestuft haben, tatsächlich diesen Status erfüllen. Am 10. September 2024 wies die ECHA erneut darauf hin, dass REACH-Registranten mit KMU-Status diesen überprüfen sollten, um sicherzustellen, dass sie weiterhin berechtigt sind, von den niedrigeren Gebühren zu profitieren. Wir verraten Ihnen, warum eine korrekte Einstufung als KMU so wichtig ist und geben nützliche Hinweise, wie Sie Ihre Unternehmensgröße richtig bestimmen und was Sie tun sollten, wenn Sie feststellen, dass Ihre Einstufung fehlerhaft war.
Um die Unternehmensgröße korrekt anzugeben, stellt die ECHA auf ihrer Website hilfreiche Informationen zur Verfügung. Die Einstufung als KMU basiert auf drei Hauptkriterien: der Anzahl der Mitarbeiter, dem Jahresumsatz und dem Eigenkapital. Mikrounternehmen haben bis zu 9 Mitarbeitende und dürfen einen maximalen Jahresumsatz von 2 Mio. Euro aufweisen. Kleine Unternehmen beschäftigen zwischen 10 und 49 Mitarbeitende und können bis zu 10 Millionen Euro Umsatz erzielen, während in mittleren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro zwischen 50 und 249 Mitarbeitende beschäftigt sein dürfen. Bei der Einstufung ist zu berücksichtigen, dass neben dem Jahresumsatz auch die Bilanzsumme relevant sein kann. Auch wenn der angegebene Jahresumsatz für einen bestimmten KMU-Status nicht überschritten wird, so kann dies jedoch bei der Bilanzsumme der Fall sein. Der Jahresumsatz ist für Kleinst- und kleine Unternehmen identisch zur Bilanzsumme (jeweils 2 bzw. 10 Mio. Euro). Bei mittleren Unternehmen sind die Summen jedoch verschieden: der Jahresumsatz muss ≤ 50 Mio. Euro betragen, während die Bilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigen darf. Liegt ein Unternehmen (inkl. der zu berücksichtigenden Tochterunternehmen/Beteiligungen) außerhalb der oben angegebenen Bereiche für KMU, liegt kein KMU-Status vor.
Wenn Unternehmen feststellen, dass sie in der firmenspezifischen REACH-IT die Größenklasse falsch angegeben haben, wird geraten, umgehend die ECHA zu kontaktieren. Dazu sollte das ECHA-Helpdesk-Kontaktformular genutzt werden, um die falsche Angabe zu melden und die korrekte Unternehmensgröße anzugeben. Es wird empfohlen, hier schnell zu handeln, da dies möglicherweise verhindern kann, dass die ECHA ein Verwaltungsentgelt erhebt. Nach der Meldung der Korrektur erhalten die Unternehmen über ihr REACH-IT-Konto eine Mitteilung sowie eine neue Rechnung, die innerhalb der angegebenen Frist beglichen werden muss. Falls die ECHA bereits mit der Überprüfung begonnen hat und das Unternehmen als größer eingestuft wird, fallen zusätzliche Gebühren an. Bei rechtzeitiger Meldung besteht zudem die Möglichkeit, eine 50%ige Ermäßigung auf das Verwaltungsentgelt zu beantragen. Unternehmen sollten ihr Profil in der REACH-IT stets aktuell halten, um zukünftige Fehler und unnötige Verwaltungsgebühren zu vermeiden.
Vivien Gutknecht | REACH-Expertin
Es ist ratsam, die Unternehmensgröße regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass die korrekten Unternehmensinformationen in der REACH-IT hinterlegt sind. Auch ist es empfehlenswert VOR jeder Einreichung eines neuen Registrierungsdossiers die Unternehmensdaten in der REACH-IT zu überprüfen. Durch proaktives Handeln können Sie unangenehme finanzielle Überraschungen vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten. Nutzen Sie dafür die Info-Seiten und vor allem die Step-by-Step-Anleitung der ECHA, um Ihren Status als KMU zu überprüfen und die dazu erforderlichen Dokumente rechtzeitig in der REACH-IT hochzuladen.
Wir unterstützen Sie gern beim Hochladen aller relevanten Dokumente bzw. Informationen in der REACH-IT. Zum Thema Unternehmensgröße empfehlen wir Ihnen jedoch den Kontakt zu Ihrem Steuerberater oder Ihrer Finanzabteilung, da diese alle relevante Informationen vorliegen haben sollten.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie im gesamten Spektrum der EU-REACH-Verordnung. Dazu gehören insbesondere die Erstellung von Registrierungsdossiers, Datenlückenanalysen, Studienmonitoring, Überprüfung von Analysedaten oder Ausnahmen von der Registrierung, Zulassungsverfahren von Biozidprodukten sowie Zulassungen von bioziden Wirkstoffen in der EU. Zudem umfasst unser Portfolio unter anderem die Erstellung und Pflege von Sicherheitsdatenblättern sowie die Beratung zu Lagerung und Transport von Gefahrgütern.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!
The European Regulation for the Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals (REACH) creates the regulatory framework for the registration of chemicals in the EU. Small and medium-sized enterprises (SMEs) particularly benefit from reduced fees and simplified requirements.
ECHA regularly checks if companies that have classified themselves as SMEs fulfill this status. On September 10, 2024, ECHA pointed out that REACH registrants with SME status should check it to ensure they are still eligible to benefit from the lower fees. We tell you why it is so important to be correctly classified as an SME and provide useful tips on how to correctly determine your company size and what you should do if you find that your classification was incorrect.
The correct determination of company size
The ECHA provides helpful information on its website on how to correctly determine the size of a company. Classification as an SME is based on three main criteria: the number of employees, annual turnover, and equity. Micro enterprises have up to 9 employees and may have a maximum annual turnover of 2 million euros. Small companies employ 10 to 49 people and can generate a turnover of up to 10 million euros, while medium-sized companies with an annual turnover of up to 50 million euros may employ 50 to 249 people. When classifying companies, it should be noted that the balance sheet total may also be relevant in addition to the annual turnover. Even if the specified annual turnover for a certain SME status is not exceeded, this may still be the case for the balance sheet total. For micro and small companies, the annual turnover is identical to the balance sheet total (EUR 2 million and EUR 10 million respectively). However, the sums are different for medium-sized companies: the annual turnover must be ≤ EUR 50 million, while the balance sheet total must not exceed EUR 43 million. If a company (including the subsidiaries/shareholdings to be considered) is outside the above-mentioned areas for SMEs, it does not have SME status.
Correction of the company size in the REACH-IT
If companies notice that they have incorrectly specified the size class in the company-specific REACH-IT, they are advised to contact ECHA immediately. The ECHA Helpdesk contact form should be used to report the incorrect information and indicate the correct company size. It is recommended to react quickly as this may prevent ECHA from charging an administrative fee. After reporting the correction, companies will receive a notification through their REACH-IT account and a new invoice that must be paid within the specified deadline. If ECHA has already started the review and the company is classified as larger, additional fees will apply. If the notification is submitted on time, it is also possible to apply for a 50% reduction on the administrative fee. Companies should always keep their REACH-IT profile up to date to avoid future mistakes and unnecessary administrative fees.
Recommendation and service
It is advisable to regularly check and, if necessary, adjust the company size to ensure that the accurate company information is stored in REACH-IT. It is also advisable to check the company data in REACH-IT before submitting a new registration dossier. By being proactive, you can avoid unpleasant financial surprises and ensure compliance with the regulations. Use the information pages and, above all, the ECHAs step-by-step guide to check your status as an SME and upload the necessary documents to REACH-IT on time.
We will be pleased to support you in uploading all relevant documents and information to REACH-IT. However, we recommend that you contact your tax advisor or finance department about the size of your company, as they should have all the relevant information available.
We also support you with the entire spectrum of the EU REACH Regulation. This includes particularly the preparation of registration dossiers, data gap analyses, study monitoring, review of analytical data or exemptions from registration, authorization procedures for biocidal products and authorizations of biocidal active substances in the EU. Our portfolio also includes the compilation and maintenance of safety data sheets and advice on the storage and transportation of hazardous goods.
Online-Seminar: REACH – Mehr als nur Grundlagen
Dieses Seminar richtet sich alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob Ihr Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. Wir geben Ihnen den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung in Ihrem Unternehmen.
Kostenfreies Webinar: REACH-Dossier-Updates − Welchen Einfluss haben die neuen Update-Fristen und wie bleiben meine Registrierungen rechtskonform?
In diesem Webinar erfahren Sie, was unter "ein Registrierungs-Dossier aktuell (up-to-date) halten" zu verstehen ist und wie Sie dies erreichen können. Neben verschiedenen Dossier-Inhalten und rechtlichen Aspekten, gehen wir auf die neu eingeführten Update-Fristen ein und erläutern, was dies für das Dossier bedeutet. Der Schwerpunkt liegt auf Co-Registrierungs-Dossiers und der Kommunikation mit Behörden und federführenden Registranten.