REACH

Einfluss der Russland-Sanktionen auf die REACH-Verordnung

Die EU-Kommission hat als Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine ein neues Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg gebracht, welches sich gegen russische Einzelpersonen und Wirtschaftssektoren richtet. Doch inwieweit beeinflussen die neuen Sanktionen die aktuelle REACH-Verordnung?

5 Min.

15.09.2022
Europäische Flagge

 

Nach der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim im Jahr 2014 hat die EU-Kommission mit der Verordnung Nr. 269/2014 und Verordnung Nr. 833/2014 eine Reihe von Sanktionen gegen Russland verhängt, welche sich gegen russische Einzelpersonen und Unternehmen richten. Da die verhängten Sanktionen auch Einfluss auf die REACH-Verordnungen nehmen, hat die EU-Kommission ein FAQ veröffentlicht, welches sich mit Fragen in diesem Zusammenhang befasst. Die FAQ wurde nach den jüngsten Ereignissen Anfang des Jahres und den damit erneut verhängten Russland-Sanktionen aktualisiert.

Welche Folgen haben die Sanktionen für die REACH-VO?

Im Rahmen der Sanktionspakete wurden Vermögenswerte von russischen Einzelpersonen und Unternehmen eingefroren. Um sicher zu stellen, dass mit den eingefrorenen Vermögenswerten keine weiteren Gewinne erzielt werden können, sind alle in der EU tätigen Unternehmen dazu verpflichtet, jegliche Verwendung, Weitergabe, Veränderung oder Zugriff auf diese Vermögenswerte zu verhindern.

Da die Eigentumsrechte an Daten und Studien als wirtschaftliche Ressource eingestuft werden, ist es den sanktionierten Unternehmen nicht mehr möglich, Registrierungsdossiers einzureichen oder bestehende Registrierungen bei der ECHA zu aktualisieren. Somit wird verhindert, dass der Eigentümer keine weiteren wirtschaftlichen Vorteile mit den Daten erzielen kann.

Datenaustausch mit sanktionierten Unternehmen

Des Weiteren ist der Handel mit betroffenen Unternehmen untersagt, sodass die gemeinsame Nutzung von Daten und Studien über eine Kommunikationsplattform (wie z.B. SIEF) nicht weiter möglich ist. Bereits bestehende Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten stellen im ersten Moment keinen Verstoß der EU-Sanktionen da. Jedoch müssen die Kommunikationsplattformen Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Sanktionen ergreifen, welche den Datenaustausch verhindern.

Das hat zur Folge, dass ein sanktioniertes Unternehmen nicht weiter als federführender Registrant agieren darf, da dies andernfalls einen Datenaustausch voraussetzt. Sollte dies doch der Fall sein, muss die Kommunikationsplattform einen anderen federführenden Registranten ernennen. Gleichzeitig ist es einem federführende Registranten untersagt, zusammen mit einem durch Sanktionen belegten Unternehmen ein gemeinsames Registrierungsdossier einzureichen.

Empfehlung

Prüfen Sie, ob Sie möglicherweise von den Russlands-Sanktionen betroffen sind und welche weiteren Schritte sich daraus für Sie ergeben. Sollten Sie hierfür weitere Informationen benötigen, dann laden Sie die FAQ der EU-Kommission herunter.

Unsere Dienstleistung

Unser REACH-Team hilft Ihnen bei der Prüfung Ihrer Registrierungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre geschäftlichen Tätigkeiten rechtskonform werden oder auch bleiben. Wir übernehmen für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung. Wir arbeiten zudem mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. 

Fach-Blog abonnieren

Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie monatlich die wesentlichen News aus unserem Blog zu den Bereichen Gefahrstoffe, REACH, Biozide, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Compliance, Gefahrgut und Internationales zusammengefasst. 

Möchten Sie zusätzlich keine Fachseminare mehr verpassen? Dann empfehlen wir Ihnen zusätzlich unseren Akademie Newsletter. Beide Newsletter sind kostenfrei, können einzeln abonniert und zu jeder Zeit gekündigt werden.

Passende Seminare

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Die UMCO als Partner

Wenn es um Chemicals Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

 

Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt. 

Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de