Bereits im Bericht zu REF-8 Ende 2021 wurde festgestellt, dass viele Produkte im Online-Handel beschränkte Stoffe enthalten, darunter auch krebserregende Stoffe. 78% der untersuchten Gemische und Erzeugnisse entsprachen nicht den REACH-Beschränkungen.
Es wird erwartet, dass sich die Inspektoren für das kommende Projekt auf neue Regelungen für den Online-Handel stützen können, z. B. den „Digital Service Act“ und die „General Product Safety Regulation“. Diese neuen Gesetze sollen die Durchsetzung der Vorschriften verbessern.
Grundsätzlich sind alle Produktbereiche betroffen, ob Spielzeuge, Haushaltswaren oder Chemikalien, die online verkauft werden. Neben der Überprüfung der Einhaltung der REACH-Beschränkungen soll auch kontrolliert werden, ob Gemische gemäß CLP korrekt eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind und ob die Verkäufer solcher Gemische ausreichend über mögliche Gefahren informieren.
Die Vorbereitungen für das Projekt sollen 2024 beginnen. Die Prüfung der Produkte ist für 2025 vorgesehen, mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse ist 2026 zu rechnen.
Überprüfen Sie, ob Sie mit Ihren online verkauften Produkten den relevanten Vorschriften aus REACH- und CLP-Verordnung nachkommen. Stellen Sie sicher, dass relevante Beschränkungen eingehalten werden und Ihre Produkte nach CLP korrekt eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind.
Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung und Umsetzung aller Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre geschäftlichen Tätigkeiten compliant werden oder auch bleiben. Wir übernehmen für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung, erstellen Sicherheitsdatenblätter und helfen Ihnen bei der korrekten Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung Ihrer Produkte.
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