Umweltschutz

Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien – Neue DGUV Information 205-041

Lithium-Ionen-Batterien sind aus dem betrieblichen Tagessgeschäft nicht mehr wegzudenken. Angefangen bei Smartphones, Tablets oder Notebooks bis hin zu Elektrostaplern oder E-Autos im betrieblichen Fuhrpark. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, gibt die DGUV mit der Veröffentlichung der Information 205-041 einen allgemeinen Überblick über die Batteriethematik und Maßnahmen zum betrieblichen Brandschutz.

4 Min.

07.05.2024
Lithiumbatterie

Brandursachen bei Lithium-Ionen-Batterien

Grundsätzlich ist die Technik der heutigen Lithium-Ionen-Batterien alltagstauglich und bei sachgerechter Handhabung geht von diesen kein außergewöhnliches Brandrisiko aus. Anders sieht das allerdings bei technischen Mängeln oder unsachgemäßer Handhabung aus. Dann können Defekte auftreten, die dazu führen, dass die Batterie „thermisch durchgeht“ (engl. „thermal runaway“) und dabei die gespeicherte Energie unkontrolliert und schlagartig abgibt. In der DGUV Information 205-041 beschreibt der Herausgeber die allgemeinen Abläufe eines Batteriebrandes und weist auch auf Gefährdungen für das Personal durch z.B. freiwerdende Gefahrstoffe hin. 

Baulicher Brandschutz

Brandschutz bei Gebäuden unterliegt vorrangig, je nach geplanter Verwendung der baulichen Anlage, der Industriebaurichtlinie bzw. der jeweiligen Landesbauordnung. Vorgaben zu brandschutztechnischen Maßnahmen werden im Rahmen der Baugenehmigung durch das Brandschutzkonzept in Abstimmung mit der Behörde festgelegt. Sofern aus dem Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind, ist hierzu auch zwingend der Sachversicherer einzubeziehen.

Die DGUV beschränkt sich hier richtigerweise lediglich auf allgemeine Hinweise und Empfehlungen.

Umgang und Lagerung

In Bezug auf die Lagerung kann die DGUV Information 205-041 lediglich allgemeingültige Empfehlungen und Hinweise geben, weist aber auch explizit darauf hin, dass bei regelmäßigem Umgang mit größeren Mengen Lithium-Ionen-Batterien in Arbeitsbereichen (z.B. Versand), diese Betriebsbereiche im Sinne der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände) als Arbeitsstätte mit erhöhter Brandgefährdung zu betrachten sind und damit zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich seien.

Wichtig aber ist auch hier der deutliche Hinweis, dass der jeweilige Sachversicherer und die zuständige örtliche Brandschutzdienstelle immer erste Ansprechpartner bei der Abstimmung zu brandschutztechnischen Maßnahmen sind.

Fazit

Mit der Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ hat die DGUV eine allgemeinverständliche Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zu Lithium-Ionen-Batterien und den damit verbunden möglichen Gefahren aus der Sicht des Arbeitsschutzes

bereitgestellt. Die Informationen zur Beförderung in der 205-041 sind allerdings nur grundsätzliche Hinweise. Ein vollumfänglich rechtskonformer Versand von Li-Ionen-Batterien nach Gefahrgutvorschriften lässt sich mit diesen Informationen allein nicht durchführen, da hierfür noch diverse Sondervorschriften, Verpackungsvorgaben etc. berücksichtigt werden müssen.

Insgesamt gibt die DGUV Information 205-041 einen allgemeinen Einblick in das Batteriethema und damit den für die Arbeitssicherheit zuständigen Personen einige Hilfestellungen zur Bewertung der möglichen Gefährdungen im eigenen Betrieb.

Peter Rieger | Experte für Health-Safety-Environment und Gefahrgut

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