Umweltschutz

Effizienter Energieverbrauch durch Energiemanagementsysteme

Die gesetzlichen Anforderungen im Klimaschutz- und Energierecht werden u.a. im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, Brennstoffemissionshandelsgesetz, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Unternehmen müssen konkrete Einsparmaßnahmen z.B. durch Energieaudits und Managementsysteme umsetzen.

5 Min.

09.07.2024

 

Die Diskussion um die globale Erwärmung ist allgegenwärtig. Eine zentrale Rolle in diesen Diskussionen spielt die Energieversorgung. Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, wurden vielfältige Maßnahmen und Regelungen eingeführt, die ständig weiterentwickelt werden. Das Energierecht ist ein solches Instrument, das dazu beiträgt, unseren Energieverbrauch nachhaltiger und effizienter zu gestalten.

Wesentliche Rechtstexte der Energiewirtschaft

Um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umsetzen zu können, ist es wichtig sich über Änderungen kontinuierlich zu informieren. Dabei den Überblick zu behalten, ist jedoch nicht immer einfach.

Laut Umweltbundesamt sind die folgenden Rechtstexte im Klimaschutz- und Energierecht besonders relevant:

  • das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und die Emissionshandelsverordnung 2030, basierend auf der EU-Treibhausgasemissionshandels-Richtlinie
  • das Brennstoffemissionshandelsgesetz
  • das Erneuerbare-Energien-Gesetz, basierend auf der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie
  • das Gebäudeenergiegesetz, das Energiedienstleistungsgesetz, der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz, basierend auf der EU-Energieeffizienz-Richtlinie und der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
  • das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz, basierend auf der EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung sowie das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz, basierend auf der EU-Ökodesign-Richtlinie
  • das Energiewirtschaftsgesetz und ergänzende Verordnungen (z.B. Stromnetzentgeltverordnung), basierend auf der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie
  • das Stromsteuergesetz und das Energiesteuergesetz, basierend auf der EU-Energiesteuer-Richtlinie und der EU-Leitlinien für staatliche ⁠Klima⁠-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022

Ein wichtiger Bereich hierbei ist die Energiewirtschaft, mit den folgenden wesentlichen Rechtstexten:

  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G),
  • das Energieeffizienzgesetz - Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG)
  • das Gebäudeenergiegesetz - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG)

Energieeffizient

Das Ziel im Bereich der Energiewirtschaft ist es, die Energieeffizienz zu steigern, sei es im Unternehmen oder deutschlandweit. Hierbei werden die nationalen und europäischen Energieeffizienzziele betrachtet, um den Energieverbrauch in Deutschland zu reduzieren und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

Einige Ziele sind hierbei:

  • Energielieferanten müssen ihre Kunden jährlich über Energieeffizienzmaßnahmen informieren
  • jährlich neue Endenergieeinsparungen
  • Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
  • Durchführung von Energieaudits
  • Erstellung von Umsetzungspläne für wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen ab einen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden
  • Spezielle Vorgaben für Rechenzentren
  • Vermeidung von Abwärme
  • Berechnung des Jahresenergiebedarfs von Gebäuden
  • Einhaltung des Mindestwärmeschutzes
  • ausreichende Wärme- und Kältedämmungen
  • Ausstellung eines Energieausweises für jedes Gebäude als Auskunftsmöglichkeit über die energetische Qualität des Gebäudes

Energiemanagement

Ein zentraler Aspekt dieser Ziele ist die Etablierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bzw. die Durchführung von Energieaudits. Das EnEfG und das EDL-G unterscheiden sich in der Art und Weise, wie ein Managementsystem zu führen ist.

Gemäß EnEfG müssen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 7,5 Gigawattstunden ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten. Dabei werden die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre betrachtet. Zusätzlich zu den Managementsystemen sind spezielle Anforderungen gemäß EnEfG zu berücksichtigen.

  • Die Einrichtung muss bis zum 18. Juli 2025 erfolgen, wenn man bis zum 17. November 2023 als betroffenes Unternehmen bekannt wurde.
  • Für Unternehmen, die den Status danach erlangen, gilt eine Frist von 20 Monaten ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Status als betroffenes Unternehmen.

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für wirtschaftlich identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Diese Umsetzungspläne sind vor der Veröffentlichung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren zu bestätigen.

Im EDL-G dagegen wird von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 gesprochen, welche für sogenannte „Nicht-KMU“ alle vier Jahre durchzuführen sind. Sollte bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt sein, ist kein zusätzliches Audit gemäß EDL-G erforderlich. Für „Nicht-KMU“ mit einem Jahresverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden gilt eine sogenannte Bagatellschwellenregelung, nach der kein detailliertes Energieaudit nach der DIN 16247-1 erforderlich ist. Die Meldung der Unterschreitung der Bagatellschwellen ist hierbei alle 4 Jahre ausreichend.

Mittels automatisierten Auswahlprozessen werden stichprobenartige Kontrollen erfolgen. Die Unternehmen werden dabei schriftlich durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Nachweiserbringung gebeten.

Stephanie Vogt | Expertin für Umweltschutz und Managementsysteme

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