Ab dem 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst den derzeit geltenden Rechtsrahmen, die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Alle Hersteller, die mit Ware befüllte und mehrheitlich beim Endverbraucher anfallende Verpackungen, inklusive des Füllmaterials, in Verkehr bringen, können von den Auswirkungen betroffen sein.