REACH

Brexit und UK-REACH – Wir stellen uns Ihren Fragen (Teil 2)

Zu unserem Webinar zum Thema Brexit und UK-REACH erreichten uns viele interessante Fragen, die wir gern aufgreifen und beantworten. Themen heute: Downstream User Import Notification (DUIN), Tonnagebänder und Registrierungsgebühren, Guidance Dokumente und Sicherheitsdatenblätter. Hinweis: Die Fragen sind alle im Originalwortlaut übernommen.

4 Min.

28.01.2021

Downstream User Import Notification

Was passiert, wenn nach einreichen einer DUIN der Import vor Ablauf der Frist zur Einreichung eines vollen Registrierungsdossiers eingestellt wird?

Nach einreichen einer DUIN müssen zunächst innerhalb von 300 Tagen (beginnend ab dem 1. Januar 2021) grundlegende Daten (z.B. EU-Registrierungsnummer) angegeben werden. Im Anschluss hat der Importeur 2-6 Jahre Zeit, um ein volles Registrierungsdossier einzureichen. Wenn innerhalb dieser Zeit die entsprechenden Unterlagen nicht bei der HSE eingehen, wird die Registrierung automatisch inaktiviert. Es dürfen keine weiteren Importe über diese DUIN stattfinden. Gebühren werden in diesem Falle nicht fällig und es ergeben sich auch keine weiteren Pflichten für den Registranten. Um die Stoffe weiter importieren zu können, müsste jedoch eine Neu-Registrierung, sprich Einreichung des vollständigen technischen Registrierungsdossiers, erfolgen.

Tonnagebänder und Registrierungsgebühren

Wie sind die Tonnagebänder unter UK-REACH gestaffelt und wie hoch sind die Registrierungsgebühren?

Die Tonnagebänder und Registrierungsgebühren sind wie folgt gestaffelt:

Tonnageband [t/a]Registrierungsgebühren (Co-Registrierung)
Min. in £ / €*Max. in £ / €*
< 1--
1 - 1057 / 63740 / 820
10 – 100153 / 1691.990 / 2.205
100 – 1.000409 / 4535.320 / 5.895
> 1.0001.103 / 1.22214.342 / 15.891

* Umrechnungskurs 07.01.2021: 1 £: 1,1074 €, gerundet auf volle Euro.

Wie unter EU-REACH gibt es reduzierte Gebühren für sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen.

UK-REACH-IT

Wann wird die UK-REACH-IT zur Verfügung stehen und gibt es Guidance Dokumente?

Die UK-REACH-IT „Comply with UK-REACH” ist seit dem 1. Januar 2021 zugänglich. Einen Link finden Sie hier. Entsprechende Guidance Dokumente für die Erstellung eines Accounts für „Comply with UK-REACH“ finden Sie hier. Weitere Hilfestellung, z. B. wie eine Registrierung in „Comply with UK-REACH“ erfolgt, können Sie hier abrufen.

Sicherheitsdatenblätter

Wer muss unter UK-REACH auf den SDBs eingetragen werden? Reicht der EU-Lieferant oder muss der UK-Importeur eingetragen sein?

Hier gilt, dass seit dem 1. Januar 2021 der Importeur mit Sitz in Großbritannien auf dem Sicherheitsdatenblatt eingetragen werden muss. Zusätzlich kann zum Beispiel auch der Nicht‑GB-Hersteller angegeben werden, solange es nicht zu Verwirrungen der Kunden kommt. Für diese Regelung sieht die britische Regierung keine Übergangsfristen vor. Ergänzung: Die Verpflichtung zur Erstellung eines SDB unter UK-REACH liegt bei der britischen Firma (z. B. Importeur oder Alleinvertreter). Der nicht-britische Lieferant muss kein UK-REACH konformes SDB liefern.

Unsere Empfehlung

Der Brexit ist vollzogen und die Regelungen unter UK-REACH sind konkretisiert. Machen Sie sich mit Ihrer Rolle und Ihren Möglichkeiten vertraut, auch weiterhin von und nach Großbritannien zu handeln. Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich zum Beispiel über die Seite der britischen Regierung. Wir werden Sie in unserem Blog und in unseren Seminaren weiterhin über aktuelle Änderungen informieren. 

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das Thema Brexit und UK-REACH. Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten zur Registrierung unter UK-REACH und allen relevanten Regelungen hierzu. Wir helfen Ihnen einen passenden Weg für Sie zu finden und freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren! Natürlich sind wir auch in allen EU-REACH-Belangen für Sie da. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

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