REACH

Brexit und UK-REACH – Wir stellen uns Ihren Fragen (Teil 4: Lieferantenabdeckung, DUIN und Polymere)

Unser zweites Webinar zum Thema Brexit und UK-REACH fand viele interessierte Zuhörer. Uns erreichten auch viele interessante Fragen, die wir aus Zeitgründen leider nicht alle während des Webinars beantworten konnten. Gern greifen wir diese daher in unserer kleinen FAQ-Reihe auf. Unsere Themen heute: Lieferantenabdeckung, Downstream User Import Notification und Monomere/Polymere.

Hinweis: Die Fragen sind im Originalwortlaut übernommen

5 Min.

08.03.2021

Lieferantenabdeckung

Unsere hergestellten Mischungen, werden an Kunden in der UK verkauft. Reicht es aus, wenn wir uns eine Bestätigung des Herstellers der einzelnen Inhaltsstoffe einholen, dass der jeweilige Rohstoff in der UK registriert wird? Können wir diese Registrierungsbestätigungen an den Kunden weiterleiten und der Kunde muss dann keine DUIN Notifizierung mehr durchführen? Nach EU-REACH sind wir in der Rolle eines Downstream Users und führen keine eigenen Registrierungen durch.

Dies ist korrekt. Sie können Ihre Lieferanten fragen, ob diese einen Alleinvertreter (OR) beauftragen, um unter UK-REACH zu registrieren. Sie benötigen dann den Kontakt zu dem OR, damit dieser die jährlichen Importmengen überwachen und dokumentieren kann. Der nachgeschaltete Anwender braucht dann keine DUIN durchzuführen.

Wir erhalten Kundenanfragen zu unseren Produkten (Mischungen), ob die einzelnen Rohstoffe UK-REACH registriert werden/sind. Da wir nur Downstream User sind, können wir die Informationen der Hersteller der Rohstoffe weiterleiten oder müssen wir beim Hersteller nachfragen, ob die Registrierung auch für diese verwendeten Mengen verwendet werden kann?

Da auch für die Notifizierung und Registrierung unter UK-REACH entsprechende Mengenbänder gelten, sollten Sie Kontakt mit Ihrem Lieferanten aufnehmen. Fragen Sie nach, in welchem Mengenband die Notifizierung/Registrierung Ihres Lieferanten durchgeführt wird und ob die von Ihnen nach UK gelieferten Mengen mit abgedeckt werden können. Unter Umständen kann der Lieferant das Mengenband noch anpassen.

Downstream User Import Notificiation (DUIN)

Müssen DUIN [Downstream User] alle Stoffe in Gemischen melden? Und reichen dann die Angaben aus dem SDB des Gemisches, das importiert wird?

Welche Daten muss ein von uns beauftragter OR für eine DUIN übermitteln. Reichen auch hier die Daten vom SDB. Wie werden alle nicht im SDB genannten Substanzen durch eine DUIN erfasst?

Es gilt, dass alle Stoffe, welche > 1 t/a nach GB importiert werden, registriert werden müssen. Daher muss der nachgeschaltete Anwender (DU) in GB alle Stoffe über eine Downstream User Import Notification (DUIN) melden. Bei Mischungen müssen alle Komponenten > 1 t/a gemeldet werden. Hierbei gilt jedoch, dass der DU nur solche Informationen vorlegen muss, die ihm auch bekannt bzw. zugänglich sind. Prinzipiell reichen daher die Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt für die Notifizierung aus.

Diese Regelung gilt ebenfalls für Alleinvertreter, welche im Namen der britischen DU, eine DUIN einreichen.

Gibt es eine Mengengrenze für eine DUIN?

Nein. Es gelten die Mengenbänder für die Registrierung. Also 1 – 10 t/a, 10 – 100 t/a, 100 – 1000 t/a und > 1000 t/a.

Die DU Notification, müssen wir diese einreichen oder unsere Tochter in UK?

Die DUIN muss durch eine britische Firma eingereicht werden. Dies kann entweder Ihre Tochterfirma in GB sein oder ein beauftragter OR.

Als nicht UK ansässiger Hersteller mit Tochterfirma in UK und weiteren verschiedenen UK Importeuren kann die UK-Tochterfirma den Status des OR übernehmen und kann von der DUIN-Regelung profitieren, richtig? Etwas missverständlich war die Folie für nicht UK-ansässige Hersteller/Formulierer. Ein UK Importeur ist doch in jedem Fall nötig, der dann die DUIN-Regelung nutzen kann.

Prinzipiell haben Sie recht. Bitte lassen Sie mich dies jedoch näher erläutern, damit der Sachverhalt deutlich wird.

Generell müssen die Regelungen für ehemalige nachgeschaltete Anwender (DU) aus GB und Alleinvertreter getrennt betrachtet werden. Nur ein ehemaliger DU aus GB kann eine DUIN einreichen. Diese DUIN gilt dann nur für die eigenen Importe.

Davon abgegrenzt können nicht-GB-Firmen (Hersteller, Importeure und Erzeuger von Artikeln) einen Alleinvertreter (OR) benennen, um für Sie unter UK-REACH zu registrieren. Alternativ zu einer sofortigen Registrierung kann dieser OR, im Namen der DU in GB, eine DUIN einreichen. Somit benötigt nicht jeder der DU in der Lieferkette eine eigene Notifizierung und Sie als nicht-GB-Firma können von der aufgeschobenen Registrierungspflicht profitieren.

Monomere/Polymere

Für Polymere gilt in UK auch, dass erst importiert werden kann, wenn die Monomere registriert sind?

Ja. Auch unter UK-REACH gilt, dass Polymere nicht registriert werden müssen. Stattdessen müssen die entsprechenden Monomere registriert sein.

Unsere Empfehlung

Der Brexit ist vollzogen und die Regelungen unter UK-REACH sind konkretisiert. Machen Sie sich mit Ihrer Rolle und Ihren Möglichkeiten vertraut, um auch weiterhin von und nach Großbritannien zu handeln. Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich zum Beispiel über die Seite der britischen Regierung.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das Thema Brexit und UK-REACH. Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten zur Registrierung unter UK-REACH und allen relevanten Regelungen hierzu. Wir helfen Ihnen einen passenden Weg für Sie zu finden und freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren! Natürlich sind wir auch in allen EU-REACH-Belangen für Sie da. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Online-Seminar: REACH – Mehr als nur Grundlagen

Dieses Seminar richtet sich alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob Ihr Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. Wir geben Ihnen den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung in Ihrem Unternehmen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben