Im Rahmen des Projekts zur Durchsetzung von Bioziden (BEF-1) werden seit dem Januar 2019 behandelte Waren sowohl für Verbraucher als auch für gewerbliche Verwendungen auf gefährliche Chemikalien überprüft – Ziel ist es sicherzustellen, dass, zum einen die Kennzeichnungspflichten eingehalten werden und zum anderen, dass ausschließlich erlaubte Wirkstoffe in den Produkten Verwendung finden.
Hierbei geraten sowohl behandelte Waren wie zum Beispiel Kinder- und Sportkleidung oder Gebinde-konservierte Produkte wie Farben und Tinten in den Fokus, als auch Produkte zur Verwendung für Schwimmbäder, Schutzmittel im Baubereich oder Ausrüstung zum persönlichen Schutz.
Neben dem neu gestarteten BEF-1 Projekt läuft parallel ebenfalls ein neues REACH/CLP EN-FORCE Projekt. Im Zuge dieses Pilotprojekts zur Kontrolle der Umsetzung von REACH- und CLP-Verordnung werden seit dem März 2019 bis zum Herbst dieses Jahres Inspektionen in Zusammenarbeit mit den nationalen Zollbehörden durchgeführt. Der Fokus liegt auf importierte Ware und ob diese die REACH-Auflagen hinsichtlich Beschränkungen zu gefährlichen Chemikalien (beispielsweise Cadmium, Nickel oder Blei) erfüllen. Darüber hinaus wird auch die rechtskonforme Kennzeichnung inklusive der Weitergabe der erforderlichen Sicherheitsinformationen kontrolliert. Eine Nicht-Erfüllung der Anforderungen kann dazu führen, dass der Import von den betroffenen Produkten durch die Zollbehörden gestoppt wird.
Der Abschlussbericht des BEF-1 Projekts wird voraussichtlich Ende 2020 veröffentlicht, die Ergebnisse des Pilotprojekts unter REACH und CLP werden Mitte 2020 erwartet.
Beide EN-FORCE-Projekte werden wie üblich von Inspektoren nationaler Behörden durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse erfolgt eine Bewertung hinsichtlich Qualität der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen. Die Einhaltung von BPR, REACH und CLP sollen überprüft und verbessert werden und beide Projekte dienen als weitere Grundsteine zur Harmonisierung der Durchsetzung der betroffenen Verordnungen.
Unternehmen, die behandelte Waren an Verbraucher und für gewerbliche Zwecke abgeben, sollten sichergehen, dass ihre Produkte ausreichend nach Vorschrift gekennzeichnet sind, sowie dass die verwendeten bioziden Wirkstoffe auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.
Ebenso sollte beim Import von gefährlichen Stoffen sichergestellt werden, dass den REACH- und CLP-Auflagen Folge geleistet wurde und die Chemikalien korrekt gekennzeichnet sind.
Link zur Mitteilung auf der ECHA-Seite:
https://www.echa.europa.eu/de/-/inspectors-checking-consumer-products-for-hazardous-chemicals
Link zu Informationen zu den „Forum enforcement projects“:
https://www.echa.europa.eu/de/about-us/who-we-are/enforcement-forum/forum-enforcement-projects
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