Seit Jahresanfang müssen Erzeugnisse oder komplexe Objekte, die einen besonders besorgniserregenden Stoff größer 0,1 Massenprozent enthalten, der ECHA gemeldet werden. Die Meldung wird über IUCLID erstellt und soll später in der SCIP-Datenbank veröffentlicht werden. Das Erscheinungsdatum der Datenbank wurde von Frühjahr 2021 auf unbestimmte Zeit verschoben. Trotz vieler Anlaufschwierigkeiten können Meldungen hochgeladen und auch aktualisiert werden. Da die Gründe für eine Aktualisierung der SCIP-Meldung bei den Nutzern noch nicht eindeutig zu sein scheinen, bringen wir Licht ins Dunkel.
Die Gründe für ein Update sind vielfältig. Die wichtigsten haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Regulatorische Gründe
Wenn sich die Gesetzeslage ändert, kann dies eine Änderung einer SCIP-Meldung hervorrufen. Häufigste Ursache könnte hier die Aufnahme einer weiteren Substanz in die Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe sein.
Nachfragen einer Behörde
Die Behörden der Mitgliedsstaaten sind berechtigt Informationen nachzufordern, z. B. wenn die vorgelegten Informationen die Einhaltung der SCIP-Meldepflicht nicht gewährleisten.
Änderung innerhalb eines komplexen Objekts
Eine SCIP-Meldung muss aktualisiert werden, wenn sich die Zusammensetzung eines komplexen Objektes bzw. die Zusammensetzung der Erzeugnisse ändert und damit verbunden auch der besonders besorgniserregende Stoff.
Freiwillige Änderungen
Änderungen, die der Einreicher für relevant hält, um eine SCIP-Meldung auf freiwilliger Basis zu aktualisieren, können jederzeit eingereicht werden. Das kann auftreten, wenn z. B. ein Stoff der Kandidatenliste in einem Erzeugnis durch eine sicherere Alternative ersetzt wurde.
Obwohl nur Updates gemacht werden müssen, wenn Änderungen am Erzeugnis vorliegen, verzeichnete die ECHA ca. 10.000 Updates von nur einem Erzeugnis, ohne dass merkliche Änderungen ersichtlich waren. Daher bittet die ECHA darum, vor dem Update zu prüfen, ob die neuen Informationen eine Relevanz für SCIP-Datenbanknutzer haben. Es sollen keine Updates ohne sichtbare Änderungen gemacht werden und Rechtschreibfehler sollen bestenfalls gesammelt in einem Update eingereicht werden. Die Agentur möchte damit den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten.
Zweimal jährlich, im Januar und Juni, wird die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aktualisiert. Diesen Sommer wurde die Aktualisierung erst Anfang Juli von der ECHA veröffentlicht. Seit Januar 2021 wurden der Liste acht neue Einträge bestehend aus Einzelsubstanzen und Substanzgruppen hinzugefügt.
Das Thema SCIP-Datenbank und die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entwickelt sich kontinuierlich weiter. Überprüfen Sie Ihr Erzeugnis-Portfolio darauf, ob Ihre Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten. Die Kandidatenliste der ECHA finden Sie hier. Sprechen Sie mit Ihren Lieferanten und beginnen Sie spätestens jetzt, um alle Daten für eine Meldung zu sammeln. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA.
Die Meldepflicht in die SCIP-Datenbank führt bei vielen Unternehmen zu einem erheblichen Aufwand. Wir sind Experten in IUCLID und erstellen auch Ihre SCIP-Meldung für Sie. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Einhaltung und Umsetzung aller Anforderungen der REACH-, POP- und CLP-Verordnung und helfen Ihnen dabei im Dschungel der Paragrafen und Neuerungen nicht den Überblick zu verlieren. Kommen Sie gern via E-Mail oder telefonisch auf uns zu!
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